&

| Home | Fahrpläne | Fahrscheine | Aktuelles | Service | Der HNV | Kontakt |

| Fahrkarten Preise |
|
|
| Fahrpreisermittlung |
|
|
| Verbundpässe & ABOs |
|
|
| Großkunden-ABO |
|
|
| Gruppenreisen |
|
|
| Tarifzonen |
|
|
| Verkauf |
|
|
| Wissenswertes |
Beförderungsbedingungen
Tarifbestimmungen
Sonderregelungen
Übergangsregelungen
Download:
Die kompletten Tarifbestimmungen (PDF/493 KB)
Die Anlagen zu den Tarifbestimmungen (PDF/244 KB)
WISSENSWERTES IN KÜRZE
Anschlussfahrschein
Inhaber von Zeitkarten können mit Anschlussfahrscheinen über den Geltungsbereich der Zeitkarte hinaus fahren; dabei werden nur die anschließenden Zonen berechnet. Es steht das gesamte HNV-Fahrscheinsortiment zur Verfügung. Der Anschlussfahrschein ist vor Fahrtbeginn im Bus, an der DB-Fahrkartenausgabe oder am Fahrscheinautomaten zu lösen. (An den alten Modellen sind nur Anschlussfahrscheine für die einfache Fahrt erhältlich.)
Beförderungsbedingungen
Die allgemeinen Beförderungsbedingungen des HNV werden mit Betreten des Fahrzeugs/der Betriebsanlage bzw. mit Lösen eines Fahrausweises anerkannt. Sie können bei den Verkehrsunternehmen, der HNV-Geschäftsstelle oder hier auf der HNV-Internetseite eingesehen werden.
Bergbahn Künzelsau / Citybus Künzelsau
Für die Bergbahn Künzelsau gelten eigene Tarife. Sämtliche Bergbahn-Fahrscheine gelten auch im Citybus Künzelsau. HNV-Fahrscheine werden ohne Aufpreis anerkannt.
Preisübersichten und Fahrpläne sind im Bürgerbüro der Stadt Künzelsau und bei den KundenCentern erhältlich.
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrichten. Ebenso wird ein Fahrgast mit Bußgeld belangt, wenn er mutwillig Sitze oder ähnliches beschmutzt oder beschädigt.
Fahrradbeförderung
Im HNV ist die Mitnahme von Fahrrädern im Schienenverkehr möglich. Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht allerdings nicht. Fahrräder werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt sind und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Behinderte im Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang. An Werktagen ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztätig, ist die Fahrradbeförderung kostenlos. Außerhalb der genannten Zeiten ist pro Fahrrad und einfache Fahrt mit Start und Ziel innerhalb des HNV eine HNV-Fahrradkarte (2,- Euro) zu lösen. Wenn das Fahrziel außerhalb des HNV liegt, ist eine DB-Fahrkarte zum jeweils gültigen Tarif pro Fahrrad und einfache Fahrt zu lösen.
Fahrscheinentwertung
HNV-Fahrscheine sind in der Regel mit Kauf entwertet. Die für die Stadtverkehre angebotenen 4er-Karten und Tageskarten aus dem Vorverkauf müssen bei Fahrantritt entwertet werden. Bei Defekt des Entwerters ist der Fahrschein unaufgefordert dem Fahr- bzw. Begleitpersonal zur Entwertung vorzulegen. Alternativ ist der Fahrschein von Hand zu entwerten, d. h. es sind Datum und Uhrzeit des Fahrbeginns einzutragen.
Faltfahrpläne
Es gibt für viele Strecken handliche Streckenfahrpläne (gefaltet auf DIN A7-Format).
Ferienpass Franken
Die KidCard im ABO, das Sunshine-Ticket und die Bonuskarte gelten in den gesetzlichen Ferien sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen als landkreisübergreifende/regionale Netzkarte („Ferienpass Franken“). D.h. zusätzlich zu allen Verkehrsmitteln im HNV-Land, können auch die Busse (Schienenverkehr ausgenommen) in den Landkreisen Schwäbisch Hall (KreisVerkehr) und Main-Tauber (VGMT) kostenlos genutzt werden.
Fundsachen
Der HNV koordiniert die Fahrpläne und sorgt für einen einheitlichen Tarif. Den Fahrbetrieb führen die Verkehrsunternehmen durch. Bei Fundsachen wenden Sie sich direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen.
Gruppen
Gruppenfahrten sollten immer beim Verkehrsunternehmen angemeldet werden.
Gültigkeitsdauer aller HNV-Monatskarten
Alle Monatskarten sind vom ersten Tag des Monats bis zum ersten Werktag (Samstag=Werktag) des Folgemonats gültig.
Kinder
Kinder unter 6 Jahren werden im HNV nur in Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson kann bis zu drei Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen; für weitere Kinder ist der Kinderfahrpreis zu entrichten. Für Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahre gilt im HNV der Kindertarif. Ab 15 Jahre gilt der Erwachsenentarif. Für die Zone A (Heilbronn) wird in Vorverkaufsstellen eine Kinder-Sammelkarte mit jeweils vier Einzelfahrten angeboten.
Kindergartengruppen
Kindergartengruppen können beim Busfahrer wahlweise Tageskarten oder eine spezielle Kindergartengruppenkarte lösen. Bei der Kindergartengruppenkarte wird die Personenzahl (unabhängig vom Alter) erfasst und ein gemeinsamer Fahrschein ausgestellt. Pro mitfahrender Person ist dabei der jeweils gültige Tarif eines Kinderfahrscheins für die betreffende Fahrstrecke bzw. Preisstufe zu bezahlen. Die Kindergartengruppenkarte gilt als Tageskarte und ist somit für Hin- und Rückfahrt gültig.
Kindergartenkarte (NVH)
Für die Buslinien im Hohenlohekreis gibt es Kindergartenkarten im ABO. Der Monatspreis beträgt 21,80 Euro. Die Karte gilt in den Zonen der Wohnsitzgemeinde.
KolibriCard
Die KolibriCard ist ein elektronischer Fahrschein, der im Verbundgebiet des KreisVerkehrs Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis im Rahmen eines (((eTicket-Pilotprojekts eingeführt wurde. Mit der KolibriCard können bargeldlos rabattierte Einzelfahrscheine gelöst werden. Nähere Informationen gibt es beim Nahverkehr Hohenlohekreis (www.nvh.de) und beim KreisVerkehr Schwäbisch Hall (www.kreisverkehr-sha.de).
Kombi-Ticket
In Kooperation mit zahlreichen Veranstaltern bietet der HNV Kombi-Tickets an. Hier gilt Eintrittskarte = Fahrschein. Alle Kombi-Tickets sind mit einem entsprechenden HNV-Aufdruck gekennzeichnet. In der Regel gelten sie ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis zum Betriebsschluss am selben Tag als Fahrschein für Bus, Bahn und Stadtbahn im ganzen HNV-Land. Eine Ausnahme bilden die Vormittags- und Nachmittags-Veranstaltungen des Theaters Heilbronn. Hier gilt die Eintrittskarte ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis drei Stunden nach Veranstaltungsende als Fahrschein.
Mitnahmeregelung
Die Mitnahmeregelung beim ABO-Ticket ist familienungebunden. Anstelle eines Erwachsenen kann auch ein weiteres Kind mitfahren. Anstelle eines Erwachsenen oder eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden. Bei der TageskartePLUS kann eine Person durch ein Fahrrad oder einen Hund ersetzt werden. Bei Vorliegen eines Landesfamilienpasses können alle darin eingetragenen Personen die Mitnahmeregelung des ABO-Tickets bzw. der TageskartePLUS nutzen. Generell gilt: Die gemeinsam reisenden Personen müssen während der Fahrt zusammenbleiben.
Schwerbehinderte
Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke werden unentgeltlich befördert, ebenso eine Begleitperson (wenn ein „B“ im Ausweis vermerkt ist).
Stadtverkehr Schwäbisch Hall
HNV-Fahrkarten mit Ziel Schwäbisch Hall bzw. der Preisstufe „Netz“ werden beim Umstieg auf den Stadtbus Schwäbisch Hall anerkannt.
Tiere und Sachen
Pro Hund ist eine Kinder-Einzelkarte für den jeweiligen Geltungsbereich zu lösen. Als Hunde-Monatskarte (Gesamtnetz) ist eine Monatskarte Erwachsene für 1 Zone (42,- Euro) zu lösen. Kleine Tiere in Behältnissen, Blindenführhunde,
Polizeihunde und Hunde von freifahrtberechtigten Schwerbehinderten werden unentgeltlich befördert.
Kinderwagen und Krankenfahrstühle (sofern nicht zweckentfremdet) sowie Handgepäck werden unentgeltlich befördert. Für sperriges Gut ist der Fahrpreis für Erwachsene zu lösen.
Verbundpass
Zur Nutzung ermäßigter Monatskarten für Schüler und Senioren (gilt nicht bei Abonnements) ist als Berechtigungsnachweis ein Verbundpass nötig. Er muss immer mit der gültigen Monatskarte mitgeführt werden. (Alternativ gelten für Schülermonatskarten auch gültige Schüler- oder Studentenausweise mit Lichtbild.) Der Verbundpass wird kostenlos gegen Vorlage des Schul- bzw. Altersnachweises in den HNV-KundenCentern ausgegeben. Bestellformulare gibt es in den Vorverkaufsstellen und bei den Verkehrsunternehmen. Schüler-Verbundpässe müssen ab dem 15. Geburtstag jährlich (pro Schuljahr) im zuständigen Schulsekretariat oder im HNV-KundenCenter verlängert werden.
Wehr- und Zivildienstleistende
Innerhalb des HNV-Gebietes sind keine kostenlosen Familienheimfahrten möglich. Ferner besteht kein Anspruch auf Schülerkarten.
Zuschlagkarten 1. Klasse
Bei Einzelfahrten ist zusätzlich eine Kinder-Einzelkarte für die 1. Klasse-Fahrstrecke zu lösen. Bei ABO-Tickets, Monatskarten für Jedermann und Seniorenkarten ist an der DB-Fahrkartenausgabe eine pauschale Monatszuschlagskarte (42,- Euro) zu erwerben. Bei der Monatskarte für Jedermann kann die Monatszuschlagskarte auch zusammen mit der Monatskarte am Fahrscheinautomat gelöst werden.
nach oben