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BEDINGUNGEN FÜR EIN ABO-TICKET
Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug.

Im Rahmen des Tarifs des HNV können Monatskarten im Abonnement ausgegeben werden. Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des HNV sowie die nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
  1. ABO-Tickets (für Jedermann)
    Das ABO-Ticket für Erwachsene ist beliebig übertragbar, darf aber jeweils nur von einer Person für eine Fahrt verwendet und muss dabei vom Benutzer mitgeführt werden.

    Von 19.00 Uhr bis Betriebsschluss an Wochentagen und ganztägig an allen gesetzlichen Feiertagen, Samstagen und Sonntagen können insgesamt bis zu zwei Erwachsene und zwei Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) mit dem ABO-Ticket fahren; in diesem Fall muss es sich um keine "echte" Familie handeln. Anstelle eines Erwachsenen kann auch ein weiteres Kind mitfahren oder ein Fahrrad mitgenommen werden. Anstelle eines Erwachsenen oder eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden.

    Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können alle dort eingetragenen Personen einer "echten Familie" kostenlos mit dem ABO-Ticket fahren; das Alter und die Zahl der Kinder sind dabei unerheblich.

    Die das ABO-Ticket (für Jedermann) gemeinsam nutzenden Personen müssen während der Fahrt zusammenbleiben.

    Kann die Karte bei einer Fahrausweiskontrolle nicht vorgezeigt werden, ist das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten. Eine nachträgliche Vorlage des ABO-Tickets wird nicht anerkannt.
     
  2. Voraussetzung für das Abonnement
    Im Abonnement werden Monatskarten ausgegeben, wenn der HNV mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck (Bestellung) ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld monatlich im voraus bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten, vom Girokonto eines deutschen Geldinstituts abzubuchen (Einzugsermächtigung).
     
  3. Beginn des Abonnement
    Das Abonnement kann am Ersten eines jeden Monats begonnen werden, wenn bis zum Zehnten des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung bei einem ABO-Center des HNV vorliegt.
     
  4. Zustandekommen des Abonnementvertrages
    4.1
    Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung der Monatskarten zustande. Es werden für einen Jahreszeitraum zwölf Monatskarten ausgegeben. Das Abonnement kann an jedem beliebigen Monat eines Jahres begonnen werden.
    4.2 Der Kunde hat die Monatskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind dem ABO-Center des HNV unverzüglich anzuzeigen.
     
  5. Dauer des Abonnement
    Das Abonnement gilt für mindestens zwölf Monate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich um weitere zwölf Monate, wobei dem Kunden unaufgefordert weitere Monatskarten zugeschickt werden.
     
  6. Kündigung des Abonnements
    6.1
    Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat bis zum Zehnten des Vormonats schriftlich an das ABO-Center des HNV zu erfolgen.
    6.2 Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die noch nicht genutzten Monatskarten bis zum 3. Tag nach Ablauf des letzten Abonnementmonats dem ABO-Center des HNV vorliegen. Wird der Rückgabetermin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Monatskarten dem ABO-Center der HNV vorliegen, als fortgesetzt. Bei Einsendung auf dem Postweg sind die noch nicht genutzten Monatskarten per Einschreiben an das ABO-Center des HNV zu schicken.
    6.3 Wird das Abonnement vorzeitig vor Ablauf der jeweiligen Zwölf-Monats-Frist gekündigt, so hat der Kunde dem HNV entsprechend der Art seines Abonnements den Mehrbetrag zwischen Abonnementpreis und Monatskarte-Erwachsene für den im Abonnementjahr zurückgelegten Zeitraum zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat oder wenn er verstorben ist. Ziffer 9.2 gilt entsprechend.
    6.4 Im Falle einer Tarifänderung hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Ende des Monats vor Eintritt der Tariferhöhung. Tritt die Tariferhöhung nicht zum Ersten eines Monats ein, kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen, in dem die Tariferhöhung eingetreten ist. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum Zehnten des Nachmonats, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung der Tarifänderung folgt, unter Vorlage der nicht benutzten Monatskarten bei dem ABO-Center des HNV eingegangen sein. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.
    6.5 Wird durch die außerordentliche Kündigung die Rückgabe der Monatskarten erst später als drei Kalendertage nach Inkrafttreten der Tarifänderung möglich, ist für jeden folgenden Kalendertag 1/30 des geänderten Beförderungsentgelts zu entrichten.
     
  7. Erstattung bei Nichtausnutzung
    Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung, z. B. Verlust, ist nicht möglich.
     
  8. Fristgemäße Abbuchung
    Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem angegebenen Konto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten.
     
  9. Verzug, Kündigung, Schadenersatz
    9.1 Der HNV kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Kunde mit der Entrichtung eines Betrages in Verzug gekommen ist, der 2/12 des Jahresabonnementpreises entspricht.
    9.2 Die noch nicht genutzten Monatskarten sind an das ABO-Center des HNV zu übergeben. Wird die Übergabe verweigert, hat der Kunde Ersatz in Höhe von 1/12 des Jahresabonnementpreises, unter Berücksichtigung der Ziffer 6.3, für jeden Monat zu leisten, für den die Übergabe der Monatskarte verweigert wird.
    9.3 Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
     
  10. Änderung der Bankverbindung
    Soll der Einzug des Fahrgeldes von einem anderen Konto erfolgen, ist dem ABO-Center des HNV eine neue Einzugsermächtigung (Vordruck) bis zum 10. des Vormonats vorzulegen.
     
  11. Tarifänderung
    Bei Tarifänderung werden die monatlichen Teilbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.
     
  12. Sonstiges
    Im übrigen gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des HNV.

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