BEDINGUNGEN FÜR EIN ABO-TICKET Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug.
Im Rahmen des Tarifs des HNV können Monatskarten im Abonnement ausgegeben
werden. Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des HNV
sowie die nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
- ABO-Tickets (für Jedermann)
Das ABO-Ticket für Erwachsene ist beliebig übertragbar, darf aber
jeweils nur von einer Person für eine Fahrt verwendet und muss dabei vom
Benutzer mitgeführt werden.
Von 19.00 Uhr bis Betriebsschluss an Wochentagen und ganztägig an allen
gesetzlichen Feiertagen, Samstagen und Sonntagen können insgesamt bis zu
zwei Erwachsene und zwei Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) mit dem
ABO-Ticket fahren; in diesem Fall muss es sich um keine "echte" Familie
handeln. Anstelle eines Erwachsenen kann auch ein weiteres Kind mitfahren
oder ein Fahrrad mitgenommen werden. Anstelle eines Erwachsenen oder eines
Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden.
Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können alle dort eingetragenen Personen
einer "echten Familie" kostenlos mit dem ABO-Ticket fahren; das Alter und
die Zahl der Kinder sind dabei unerheblich.
Die das ABO-Ticket (für Jedermann) gemeinsam nutzenden Personen müssen
während der Fahrt zusammenbleiben.
Kann die Karte bei einer Fahrausweiskontrolle nicht vorgezeigt werden, ist
das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten. Eine nachträgliche Vorlage
des ABO-Tickets wird nicht anerkannt.
- Voraussetzung für das Abonnement
Im Abonnement werden Monatskarten ausgegeben, wenn der HNV mit einem
hierfür vorgesehenen Vordruck (Bestellung) ermächtigt wird, das jeweilige
Fahrgeld monatlich im voraus bis auf weiteres, mindestens jedoch für die
Dauer von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten, vom Girokonto eines deutschen
Geldinstituts abzubuchen (Einzugsermächtigung).
- Beginn des Abonnement
Das Abonnement kann am Ersten eines jeden Monats begonnen werden, wenn
bis zum Zehnten des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung bei
einem ABO-Center des HNV vorliegt.
- Zustandekommen des Abonnementvertrages
4.1 Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung der Monatskarten
zustande. Es werden für einen Jahreszeitraum zwölf Monatskarten ausgegeben.
Das Abonnement kann an jedem beliebigen Monat eines Jahres begonnen werden.
4.2 Der Kunde hat die Monatskarten auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind dem ABO-Center des HNV
unverzüglich anzuzeigen.
- Dauer des Abonnement
Das Abonnement gilt für mindestens zwölf Monate. Wenn es nicht gekündigt
wird, verlängert es sich um weitere zwölf Monate, wobei dem Kunden
unaufgefordert weitere Monatskarten zugeschickt werden.
- Kündigung des Abonnements
6.1 Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt
werden. Die Kündigung hat bis zum Zehnten des Vormonats schriftlich an das
ABO-Center des HNV zu erfolgen.
6.2 Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die noch nicht
genutzten Monatskarten bis zum 3. Tag nach Ablauf des letzten
Abonnementmonats dem ABO-Center des HNV vorliegen. Wird der Rückgabetermin
versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die
Monatskarten dem ABO-Center der HNV vorliegen, als fortgesetzt. Bei
Einsendung auf dem Postweg sind die noch nicht genutzten Monatskarten per
Einschreiben an das ABO-Center des HNV zu schicken.
6.3 Wird das Abonnement vorzeitig vor Ablauf der jeweiligen
Zwölf-Monats-Frist gekündigt, so hat der Kunde dem HNV entsprechend der Art
seines Abonnements den Mehrbetrag zwischen Abonnementpreis und
Monatskarte-Erwachsene für den im Abonnementjahr zurückgelegten Zeitraum zu
erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens ein Jahr
ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat oder wenn er verstorben ist.
Ziffer 9.2 gilt entsprechend.
6.4 Im Falle einer Tarifänderung hat der Kunde das Recht zur
außerordentlichen Kündigung zum Ende des Monats vor Eintritt der
Tariferhöhung. Tritt die Tariferhöhung nicht zum Ersten eines Monats ein,
kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen, in dem die Tariferhöhung
eingetreten ist. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum Zehnten
des Nachmonats, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung der
Tarifänderung folgt, unter Vorlage der nicht benutzten Monatskarten bei dem
ABO-Center des HNV eingegangen sein. Andernfalls ist die Kündigung
unwirksam.
6.5 Wird durch die außerordentliche Kündigung die Rückgabe der
Monatskarten erst später als drei Kalendertage nach Inkrafttreten der
Tarifänderung möglich, ist für jeden folgenden Kalendertag 1/30 des
geänderten Beförderungsentgelts zu entrichten.
- Erstattung bei Nichtausnutzung
Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung, z. B.
Verlust, ist nicht möglich.
- Fristgemäße Abbuchung
Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem
angegebenen Konto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten.
- Verzug, Kündigung, Schadenersatz
9.1 Der HNV kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der
Kunde mit der Entrichtung eines Betrages in Verzug gekommen ist, der 2/12
des Jahresabonnementpreises entspricht.
9.2 Die noch nicht genutzten Monatskarten sind an das ABO-Center des
HNV zu übergeben. Wird die Übergabe verweigert, hat der Kunde Ersatz in Höhe
von 1/12 des Jahresabonnementpreises, unter Berücksichtigung der Ziffer 6.3,
für jeden Monat zu leisten, für den die Übergabe der Monatskarte verweigert
wird.
9.3 Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen.
- Änderung der Bankverbindung
Soll der Einzug des Fahrgeldes von einem anderen Konto erfolgen, ist dem
ABO-Center des HNV eine neue Einzugsermächtigung (Vordruck) bis zum 10. des
Vormonats vorzulegen.
- Tarifänderung
Bei Tarifänderung werden die monatlichen Teilbeträge ab dem
Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.
- Sonstiges
Im übrigen gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen
und Fahrpreise des HNV.
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