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Aktuelles

07.12.2021

Corona-Kontrollen

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz trat am 24. November die 3G-Regel im Nah- und Fernverkehr in Kraft. Damit darf seither auch in die Busse und Bahnen im HNV-Land nur noch einsteigen, wer eine medizinische Maske trägt und neben dem gültigen Ticket den entsprechenden Nachweis bei sich hat. Ausgenommen von der 3G-Nachweispflicht sind Schülerinnen und Schüler und Kinder unter sechs Jahren.

3G steht für "geimpft, genesen, getestet". Es muss ein Impfnachweis oder Genesenennachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorgezeigt werden. Ein Selbsttest ist nicht erlaubt. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zudem muss der Nachweis digital auslesbar sein (das gelbe Impfbuch allein gilt in Baden-Württemberg seit 24.11.2021 nicht mehr als Nachweis) und daneben auch ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Kontrolliert werden die 3G-Regel und die Maskenpflicht durch die Beförderer, d.h. die Verkehrsunternehmen und deren Personal. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nur von Polizei/Ordnungsämter sanktioniert werden. Deshalb arbeiten die Verkehrsunternehmen und der HNV hier eng mit der Polizei und den Ordnungsämtern zusammen. Erste Schwerpunktkontrollen in Heilbronn wurden vom Ordnungsamt und den Verkehrsbetrieben bereits am 29. November und am 1. Dezember durchgeführt. Hierbei wurden jeweils am gesamten Tag einmal nur 30 und einmal lediglich 15 Verstöße festgestellt.

Verstöße gegen die 3G-Regel gefährden nicht nur die übrigen Reisenden und den Fahrgast selbst, sie gehen auch richtig ins Geld. Der Verstoß gegen die 3G-Regel wird mit einem Bußgeld von mindestens 200,- € geahndet. In Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen werden in den kommenden Tagen und Wochen verteilt über das ganze HNV-Land weitere Corona-Schwerpunktkontrollen stattfinden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf stark frequentierten Strecken und wichtigen Verkehrsknotenpunkten liegen.
 

Nützliche Informationen:
FAQ zu 3G und Maskenpflicht im ÖPNV (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg)
Aktuelle Corona-Regeln in Baden-Württemberg