Aktuelles
Elektrische Tretroller im HNV
Seit 15. Juni sind elektrische Tretroller offiziell im Straßenverkehr zugelassen. In Bus, Bahn und Stadtbahn im HNV-Land dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch mitgenommen werden.
Das gilt für die Mitnahme:
Ist der E-Tretroller zusammenklappbar und leichter als 15 Kilogramm, gilt er als Handgepäck und fährt in Bus und Bahn kostenlos mit. Dabei muss er allerdings auch zusammengeklappt sein.
Sind die Roller schwerer oder fest montiert, werden sie wie Fahrräder behandelt. Das heißt, der Bus ist tabu. Die Mitnahme ist nur im Schienenverkehr möglich und von Montag bis Freitag im morgendlichen Berufsverkehr (6 - 9 Uhr) zudem kostenpflichtig. Es muss ein Fahrrad-Fahrschein gelöst. Außerhalb der Sperrzeit ist die Mitnahme kostenlos.