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Aktuelles

25.04.2022

Maskenpflicht im ÖPNV

Am 3. April trat in Baden-Württemberg eine aktualisierte Corona-Verordnung in Kraft. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln blieb bestehen. Es müssen mindestens medizinische Masken (DIN EN 14683:2019-10) getragen werden.

Die Verkehrsunternehmen empfehlen weiterhin das Tragen von FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) bzw. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken oder Masken gleichen oder höheren Standards (ohne Ausatemventil). Mindestabstände sind in Bus und Bahn nicht immer einzuhalten. Wie unter anderem eine Studie des Max-Planck-Instituts zeigt, bieten korrekt getragene FFP2-Masken auch bei geringem Abstand einen sehr guten Infektionsschutz.