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Aktuelles

03.05.2022

Maskenpflicht im ÖPNV

[Meldung erneut ergänzt: 22.06.2022 / Corona-VO gilt aktuell bis 25.07.2022]
[Meldung ergänzt: 23.05.2022 / Corona-VO gilt bis 28.06.2022]

Am 2. Mai trat in Baden-Württemberg eine aktualisierte Corona-Verordnung in Kraft, die zunächst bis zum 30. Mai gelten sollte. Mit Beschluss vom 17. Mai und vom 21. Juni 2022 hat die Landesregierung die Laufzeit der Corona-Verordnung bereits zwei Mal verlängert. Sie gilt nun bis zum 25. Juli 2022. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen. Es müssen mindestens medizinische Masken (DIN EN 14683:2019-10) getragen werden.

Die Verkehrsunternehmen empfehlen weiterhin das Tragen von FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) bzw. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken oder Masken gleichen oder höheren Standards (ohne Ausatemventil). Mindestabstände sind in Bus und Bahn nicht immer einzuhalten. Wie unter anderem eine Studie des Max-Planck-Instituts zeigt, bieten korrekt getragene FFP2-Masken auch bei geringem Abstand einen sehr guten Infektionsschutz.