Aktuelles
Maskenpflicht im ÖPNV
Am 2. Mai trat in Baden-Württemberg eine aktualisierte Corona-Verordnung in Kraft, die zunächst bis zum 30. Mai gilt. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen. Es müssen mindestens medizinische Masken (DIN EN 14683:2019-10) getragen werden.
Die Verkehrsunternehmen empfehlen weiterhin das Tragen von FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) bzw. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken oder Masken gleichen oder höheren Standards (ohne Ausatemventil). Mindestabstände sind in Bus und Bahn nicht immer einzuhalten. Wie unter anderem eine Studie des Max-Planck-Instituts zeigt, bieten korrekt getragene FFP2-Masken auch bei geringem Abstand einen sehr guten Infektionsschutz.