Aktuelles
Mit Bus und Bahn durch die Weihnachtsferien 2024
Von Freitag, den 23. Dezember 2024 bis Samstag, den 4. Januar 2025 sind in ganzen HNV-Land Weihnachtsferien. Bus- und Bahnnutzer:innen sollten vorab einen Blick auf "ihren" Fahrplan werfen. Viele Linien im HNV-Land verkehren nach dem Ferienfahrplan. Betroffen sind die Regionalbusverkehre in den Landkreisen Heilbronn und Hohenlohe sowie die Stadtverkehre in Heilbronn und Neckarsulm.
In den Fahrplantabellen sind die Fahrten, die nur an Schultagen fahren mit einem "S" gekennzeichnet. Anstelle der "S"-Fahrten werden die mit "F" wie Ferien gekennzeichneten Fahrten gefahren. Sind die Fahrten weder mit „S“ noch mit „F“ gekennzeichnet, werden die Fahrten sowohl an Ferientagen wie auch an Schultagen durchgeführt.
An Heiligabend und an Silvester gilt der Samstagsfahrplan. Allerdings in der Regel mit weiteren Einschränkungen am Abend und in der Nacht:
Stadt Heilbronn: Am 24.12. finden die letzten Fahrten bis ca. 18.00 Uhr und am 31.12. die letzten Fahrten bis ca. 22.00 Uhr statt. Genaue Informationen finden die Fahrgäste in der elektronischen Fahrplanauskunft des HNV oder z.B. im neuen Fahrplanbuch der Stadt Heilbronn.
Landkreis Heilbronn: Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen wie in der Stadt Heilbronn. Bei einigen Linien gibt es jedoch Abweichungen, z.B. bei den Stadtbuslinien in Neckarsulm oder den Regionalbuslinien 635 und 672. Detaillierte Angaben erhalten die Fahrgäste in der elektronischen Fahrplanauskunft oder auch in den Fahrplanbuchseiten, die über die HNV-EFA erstellt werden können.
Hohenlohekreis: Hier kommt es an Heiligabend und Silvester nur auf wenigen Buslinien zu Einschränkungen, betroffen sind die Linien 26, 38, 43, 47, 52 und die Rufbuslinien. Genaue Informationen finden Fahrgäste in der elektronischen Fahrplanauskunft oder in den PDF-Fahrplänen auf der NVH-Homepage.
Stadtbahnen: Im Schienenverkehr gibt es an Heiligabend und Silvester keine Einschränkungen. Selbstverständlich gilt aber auch hier der Samstagsfahrplan.
In den elektronischen Auskunftsmedien sind die zusätzlichen Einschränkungen eingepflegt. An den Feiertagen 1. und 2. Weihnachtstag (25. + 26.12.), Neujahr (01.01.) und Heilige Drei Könige (06.01.) gilt der Sonn- und Feiertagsfahrplan.