- Störungsstellen
Der HNV ist nicht in den eigentlichen Bus- und Bahnbetrieb eingebunden und kann daher nur in seltensten Fällen Auskünfte zu kurzfristigen Störungen (z.B. bei Unfällen oder Stellwerksstörungen) erteilen. Bitte wenden Sie sich im Störungsfall immer direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen.
Ansprechpartner im Schienenverkehr
Auskünfte zu den Stadtbahnstrecken S4, S41 und S42 erteilt die AVG. Bei Fragen zu den Bahnlinien RE 10a/b, MEX 12 und MEX/RB 18 wenden Sie sich an die SWEG Bahn Stuttgart, Auskünfte zur Linie RE 8 erteilt Arverio. Informationen zu den übrigen Bahnverbindungen erhalten Sie bei der DB.
AVG: Telefon (0721) 6107 5886
SWEG Bahn Stuttgart (ehem. Abellio BW):
Telefon 0800 223 5546
Arverio (ehem. Go-Ahead):
Telefon (0711) 400 534 44
DB: Telefon (0711) 2092 7087
Verkehrsmeldungen
Baumaßnahmen oder Großveranstaltungen können zu Abweichungen von den gewohnten Fahrtzeiten führen. Damit Sie sich zeitlich darauf einstellen und Alternativen planen können, finden Sie hier alle uns bekannten Änderungsmeldungen. Um unseren Kunden diesen Service anbieten zu können, sind wir darauf angewiesen, dass die zuständigen Verkehrsunternehmen im HNV-Land die notwenigen Informationen bereitstellen. Es besteht daher keine Garantie auf Vollständigkeit der Verkehrsmeldungen.
NVH 1, X1, 7, 28, 35 | 10.03.2025 - 06.04.2025 | Haltestelle Künzelsau "Landratsamt"
Update: Verlängerung Sperrung Haltestelle Künzelsau "Landratsamt"
Wegen Kabel-Verlege-Arbeiten entlang der Allee in Künzelsau wird der Linienverkehr ab Montag, 10.03.2025, bis Sonntag, 06.04.2025, umgeleitet.
Die Haltestelle Künzelsau „Landratsamt“ entfällt in diesem Zeitraum. Bitte nutzen Sie als Ersatz die Haltestelle Künzelsau „Bahnhof“.
Die Haltestellen Künzelsau „Allee“ und „Schipperg“ können regulär bedient werden.
Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis für die baubedingten Einschränkungen.
Für weitere Informationen steht das Team des NVH montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 07940/9144-0 oder info@nvh.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen: