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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH (HNV) ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.h3nv.de.
 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar und somit nicht uneingeschränkt barrierefrei.
 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit

  • nicht alle Bildelemente und grafischen Bedienelemente enthalten Alternativtext (Alt-Tags)
  • nicht alle Texte, Grafiken und grafischen Bedienelemente erfüllen die vorgegebenen Kontrastverhältnisse
  • die Bedienung der Website per Tastatur ist nur teilweise möglich
  • bei Bedienung per Tastatur ist es nicht möglich, verschiedene Inhaltsbereiche blockweise zu überspringen
  • der Tastaturfokus ist nicht deutlich hervorgehoben
  • aus Linktexten geht das Ziel oder der Zweck des Links nicht immer klar hervor

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Inhalte in PDF-Dokumenten und Formularen sind nicht oder nur teilweise barrierefrei
  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Elektronische Fahrplanauskunft und weitere Inhalte externer Dienste und Anbieter

 

3. Barrierefreies Webdesign

Die Schrift können Sie selbständig vergrößern. Verwenden Sie dafür die Button rechts oben in der Navigationsleiste oder das Tastaturkürzel STRG + „+".

Die Kontraste entsprechen nicht immer den Werten, die auch für farbfehlsichtige oder ältere Menschen noch gut lesbar sind. Der Kontrast kann jedoch über den Button in der Navigationsleiste erhöht werden.

 

4. Eye-Able®

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern:innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher:innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Klicken Sie hier um Eye-Able wieder anzuzeigen, nachdem es ausgeblendet wurde.

 

5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.01.2023 erstellt und am 17.05.2023 ergänzt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

 

6. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen weitere Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.h3nv.de auffallen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:

Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH (HNV)
Olgastraße 2
74072 Heilbronn

Telefon: (07131) 8 88 86-0
E-Mail: info@h3nv.de

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht über das Kontaktformular senden.

 

7. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.