HNV mobil - Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr (HNV) ist bemüht, seine mobile Anwendung (App) HNV mobil in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
- Erklärung zur Barrierefreiheit - HNV mobil Android
- Erklärung zur Barrierefreiheit - HNV mobil iOS
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung HNV mobil des Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr (HNV), veröffentlicht im Play Store unter folgender Adresse:
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.mdv.HNVMobil&hl=de&gl=US&pli=1
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die mobile Anwendung (App) HNV mobil ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Allgemein
Das Hamburger-Menü (Bedienelemente mit drei waagerechten Strichen) wird nicht in der Hauptsprache der Anwendung vorgelesen. Die oberste Menü-Leiste inkl. dem Hamburger-Menü können nicht mittels Tastaturbedienung wahrgenommen und bedient werden. - Verbindungen, Abfahrt/Ankunft
Es fehlen Alternativtexte für Bilder und grafische Bedienelemente. Bedienelemente können mit einer Tastatur nicht ohne Umwege angesteuert werden. Die Rolle und der Zustand von Elementen können nicht mit Hilfsmittel wie Screenreader programmatisch erkannt werden. Die Reihenfolge bei der Bedienung mit einer Tastatur ist nicht erwartungskonform. - Tickets
Es fehlen Alternativtexte für grafische Bedienelemente. Bedienelemente können mit einer Tastatur nicht ohne Umwege angesteuert werden. - Linien
Im Bereich Linien fehlen Alternativtexte für Bilder und grafische Bedienelemente. Ein visuell erkennbarer Tastaturfokus ist nicht gegeben. Bedienelemente können mit einer Tastatur nicht ohne Umwege angesteuert werden. - News
Die News sind mit einer Tastatur nicht wahrnehmbar und bedienbar. - Einstellungen
Die Einstellungen können nicht mittels Tastaturbedienung wahrgenommen und bedient werden. - Impressum, Datenschutz, Feedback zur App
Es fehlen Alternativtexte für Bilder und grafische Bedienelemente. Die Bedienelemente sind mit einer Tastatur nicht wahrnehmbar und bedienbar.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Querformat
Der Hersteller des Ticketshops unterstützt kein Querformat. Die Inhalte können nur schwer barrierefrei umgesetzt werden, weswegen dies eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG wäre.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.11.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.11.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen über die bereits aufgeführten Punkte hinaus Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von HNV Mobil auffallen, dann können Sie uns gerne per Post oder telefonisch kontaktieren:
Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH
Daniel Scholl
Olgastraße 2
74072 Heilbronn
Telefon (07131) 88 88 6-0
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese mobile Anwendung (App) den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung HNV mobil des Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr (HNV), veröffentlicht im App Store unter folgender Adresse:
https://apps.apple.com/de/app/hnv-mobil/id1563384626
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die mobile Anwendung (App) HNV mobil ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Allgemein
Das Hamburger-Menü (Bedienelemente mit drei waagerechten Strichen) wird nicht in der Hauptsprache der Anwendung vorgelesen. Die oberste Menü-Leiste inkl. dem Hamburger-Menü können nicht mittels Tastaturbedienung wahrgenommen und bedient werden. - Verbindungen, Abfahrt/Ankunft
Es fehlen Alternativtexte für Bilder und grafische Bedienelemente. Bedienelemente können mit einer Tastatur nicht ohne Umwege angesteuert werden. Die Rolle und der Zustand von Elementen können nicht mit Hilfsmittel wie Screenreader programmatisch erkannt werden. Die Reihenfolge bei der Bedienung mit einer Tastatur ist nicht erwartungskonform. - Tickets, Account / Login, Gekaufte Tickets und Gutscheine
Bedienelemente können mit einer Tastatur oder VoiceOver nicht ohne Umwege angesteuert werden. - Linien
Im Bereich Linien fehlen Alternativtexte für Bilder und grafische Bedienelemente. - News
Die News sind mit einer Tastatur nicht wahrnehmbar und bedienbar. - Impressum, Datenschutz, Feedback zur App
Es fehlen Alternativtexte für Bilder und grafische Bedienelemente. Die Bedienelemente sind mit einer Tastatur nicht wahrnehmbar und bedienbar.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Querformat
Der Hersteller des Ticketshops unterstützt kein Querformat. Die Inhalte können nur schwer barrierefrei umgesetzt werden, weswegen dies eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG wäre.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.11.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.11.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen über die bereits aufgeführten Punkte hinaus Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von HNV Mobil auffallen, dann können Sie uns gerne per Post oder telefonisch kontaktieren:
Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH
Daniel Scholl
Olgastraße 2
74072 Heilbronn
Telefon: (07131) 88 88 6-0
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese mobile Anwendung (App) den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.