FAQ - Fragen und Antworten

zum ABO-Ticket(PLUS)

Das (((eTicketHNV

flexibel

günstig

mobil

 

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ABO-Ticket und ABO-TicketPLUS

Oft gestellte Fragen:

  • Was muss beim ABO-Ticket(PLUS)-Antrag beachtet werden?
  • Gibt es eine Mindestlaufzeit für das ABO-Ticket(PLUS)? Wie lang ist diese?
  • Kann ich das Abonnement auch vor Ablauf des ersten Jahres kündigen?
  • Muss ich mein ABO-Ticket(PLUS) nach der Mindestlaufzeit verlängern?
  • Das ABO-TicketPLUS ist übertragbar. Was bedeutet das?
  • Können auch mehrere Personen gleichzeitig mit dem ABO-TicketPLUS fahren?
  • Wie weit gilt das ABO-Ticket(PLUS)?
  • Kann ein verloren gegangenes ABO-Ticket(PLUS) ersetzt werden?
  • Wann ist eine Änderungsmitteilung erforderlich?
  • Was muss ich bei der Kündigung meines ABO-Ticket(PLUS) beachten?
  • Was ist das Großkunden-ABO?

Das Abonnement kann zu jedem Monatsersten begonnen werden. Wichtig ist, dass der vollständig ausgefüllte Bestellschein (inklusive Einzugsermächtigung) und beim persönlichen ABO-Ticket zusätzlich ein Passbild bis zum 15. des Vormonats im zuständigen ABO-Center vorliegt.

Ja, das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate. Wird es nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate. Nach Ablauf des ersten Jahres kann das Abonnement jedoch zu jedem Monatsersten gekündigt werden.

Ja, das Abonnement kann auch vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate jedoch der Differenzbetrag zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis der entsprechenden Monatskarte für Erwachsene (Barverkauf) nachberechnet.

Nein. Nach Ablauf der ersten 12 Monate (Mindestlaufzeit) verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate.

Im Gegensatz zum persönlichen ABO-Ticket ist die Nutzung des ABO-TicketPLUS nicht an eine bestimmte Person gebunden. Wenn Sie Ihr Ticket gerade selbst nicht nutzen, können Sie es auch anderen zur Nutzung überlassen. Wichtig ist, dass der jeweilige Nutzer das Ticket während der Fahrt mit sich führt.

Ja, aber nur zu bestimmten Zeiten. An Wochentagen (Mo-Fr) ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss und ganztägig an allen gesetzlichen Feiertagen, Samstagen und Sonntagen greift die sogenannte Mitnahmeregelung. In dieser Zeit können insgesamt bis zu zwei Erwachsene und zwei Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) mit dem ABO-TicketPLUS fahren. (Gilt nicht für das persönliche ABO-Ticket!)

Dabei muss es sich um keine "echte" Familie handeln. Anstelle eines Erwachsenen kann auch ein weiteres Kind mitfahren. Anstelle eines Erwachsenen oder eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden. Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können alle dort eingetragenen Personen einer "echten Familie" das ABO-TicketPLUS während der genannten Zeiten gemeinsam nutzen, das Alter und die Zahl der Kinder sind dabei unerheblich.

Wichtig: Die das Ticket gemeinsam nutzenden Personen müssen während der Fahrt zusammenbleiben.

Das ABO-Ticket(PLUS) ist für jede Preisstufe erhältlich. Sie können das ABO-Ticket(PLUS) beispielsweise nur für den Stadtverkehr, für die Strecke zur Arbeitsstelle oder aber für das Gesamtnetz (Beim persönlichen ABO-Ticket empfiehlt sich bereits ab 6 Zonen die Wahl des günstigeren Franken-Tickets!) ausstellen lassen.

Wichtig ist, es gilt immer "nur" im gewählten Geltungsbereich. Alle Orte, die sich in der Start- und Zielzone und den Zonen auf dem üblichen Fahrweg dazwischen befinden, dürfen mit dem Ticket befahren werden.

Der Tarifzonenplan zeigt, welche Orte welchen Zonen zugeordnet sind und wie der übliche Fahrweg zwischen den Orten/Zonen verläuft.

Ja, das persönliche ABO-Ticket (mit Passbild) kann bei Verlust oder Zerstörung ersetzt werden. Das geschieht direkt im zuständigen ABO-Center. Die Bearbeitungsgebühr für eine Ersatzkarte beträgt 10,- Euro. Beim übertragbaren ABO-TicketPLUS ist dies nur möglich, wenn das Ticket bereits auf einer (((eAbo-Karte (Chipkarte) ausgestellt wurde. Abhanden gekommene Chipkarten können gesperrt und durch neue ersetzt werden. Eine Ersatzkarte kostet 10,- Euro.

Eine Änderungsmitteilung ist erforderlich, wenn sich Änderungen hinsichtlich Name, Anschrift, Fahrstrecke oder Bankverbindung ergeben. Für die Änderungsmitteilung steht das Formular "Änderung / Kündigung" zum Download bereit.

Die Kündigung ist zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. Sie muss schriftlich – vorzugsweise mittels des Formulars "Änderung / Kündigung" – beim zuständigen ABO-Center erfolgen. Diesem muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats vorliegen.

Wird das Abonnement vorzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit (12 Monate) gekündigt, wird für die bereits genutzten Monate der Differenzbetrag zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis der entsprechenden Monatskarte für Erwachsene (Barverkauf) nachberechnet.

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