FAQ - Fragen und Antworten

zum Franken-Ticket

Das (((eTicketHNV

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günstig

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Franken-Ticket (Jahresnetzkarte für Jedermann)

Oft gestellte Fragen:

  • Was muss beim Franken-Ticket-Antrag beachtet werden?
  • Gibt es eine Mindestlaufzeit für das Franken-Ticket? Wie lang ist diese?
  • Kann ich das Abonnement auch vor Ablauf des ersten Jahres kündigen?
  • Muss ich mein Franken-Ticket nach der Mindestlaufzeit verlängern?
  • Das Franken-Ticket ist ein persönliches Abonnement. Was bedeutet das?
  • Können auch mehrere Personen gleichzeitig mit dem Franken-Ticket fahren?
  • Wie weit kann ich mit meinem Franken-Ticket fahren?
  • Kann ein verloren gegangenes Franken-Ticket ersetzt werden?
  • Wann ist eine Änderungsmitteilung erforderlich?
  • Was muss ich bei der Kündigung meines Franken-Tickets beachten?

Das Abonnement kann zu jedem Monatsersten begonnen werden. Wichtig ist, dass der vollständig ausgefüllte Bestellschein (inklusive Einzugsermächtigung) und ein aktuelles Passbild bis zum 15. des Vormonats im zuständigen ABO-Center vorliegen.

Ja, das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate. Wird es nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate. Nach Ablauf des ersten Jahres kann das Abonnement jedoch zu jedem Monatsersten gekündigt werden.

Ja, das Abonnement kann auch vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate jedoch der Differenzbetrag zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis einer Monatskarte für Erwachsene (Barverkauf) der Preisstufe 7 nachberechnet.

Nein. Nach Ablauf der ersten 12 Monate (Mindestlaufzeit) verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate.

Das Franken-Ticket kann nur von einer Person genutzt werden. Es ist nicht übertragbar. Auf dem Ticket wird ein Passbild des Abonnenten aufgedruckt.

Nein. Eine Mitnahmeregelung gibt es nur beim übertragbaren ABO-TicketPLUS.

Das Franken-Ticket gilt rund um die Uhr für Fahrten mit Bus, Bahn und Stadtbahn im ganzen HNV-Land. Wie weit sich das HNV-Gesamtnetz erstreckt, ist aus dem Tarifzonenplan ersichtlich.

Ja, da es sich beim Franken-Ticket um eine persönliche Fahrkarte mit Bild handelt, kann bei Verlust oder Zerstörung eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Das geschieht direkt im zuständigen ABO-Center. Die Bearbeitungsgebühr für eine Ersatzkarte beträgt 10,- Euro.

Eine Änderungsmitteilung ist erforderlich, wenn sich Änderungen hinsichtlich Name, Anschrift, Fahrstrecke oder Bankverbindung ergeben. Für die Änderungsmitteilung steht das Formular "Änderung / Kündigung" zum Download bereit.

Die Kündigung ist zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. Sie muss schriftlich – vorzugsweise mittels des Formulars "Änderung / Kündigung" – beim zuständigen ABO-Center erfolgen. Diesem muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats vorliegen. 

Wird das Abonnement vorzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit (12 Monate) gekündigt, wird für die bereits genutzten Monate der Differenzbetrag zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis einer Monatskarte für Erwachsene (Barverkauf) der Preisstufe 7 nachberechnet.

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