FAQ - Fragen und Antworten

zur Mobilitätsgarantie

Das (((eTicketHNV

flexibel

günstig

mobil

 

Mobilitätsgarantie

Oft gestellte Fragen:

  • Was genau ist die Mobilitätsgarantie des HNV?
  • Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?
  • Wann greift die Mobilitätsgarantie? Wann nicht?
  • Was ist beim Antrag auf Erstattung der Taxikosten zu beachten?
  • In welcher Form werden die Taxikosten zurückerstattet?

Die Mobilitätsgarantie ist ein Pünktlichkeitsversprechen für Stammkunden. Sind Bus oder Bahn mehr als 30 Minuten verspätet und keine anderen Fahralternativen vorhanden, können Fahrgäste auf ein Taxi umsteigen und sich die Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 35 Euro erstatten lassen.

Anspruchberechtigt sind Inhaber eines ABO-Tickets für Jedermann, eines Franken-Tickets und eines Sahne-Tickets sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung (gültiger Wertmarke)

Die Mobilitätsgarantie greift, wenn der Fahrgast davon ausgehen kann, dass er sein Fahrziel um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird und er keine Möglichkeit hat, das Ziel alternativ mit anderen Verbundverkehrsmitteln zu erreichen.

Die Mobilitätsgarantie greift nicht, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall nicht auf das Verschulden eines der HNV-Kooperationspartner zurückgeht. Höhere Gewalt, insbesondere Unwetter, Bombendrohungen, Streik, Suizid und Eingriffe Dritter in den Eisenbahn-, Straßenbahn- und Busverkehr begründen keinen Anspruch auf Leistungen aus der Mobilitätsgarantie. Die Erstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden des Fahrgasts zurückgehen oder ihm vor dem Kauf des Tickets bekannt waren. Sie ist ferner ausgeschlossen, wenn sie auf Maßnahmen wie Straßen- oder Streckensperrungen beruht, die im Vorfeld rechtzeitig angekündigt wurden.

Für den Mobilitätsgarantie-Erstattungsantrag gibt es ein eigenes Erstattungsformular. Dieses muss vollständig ausgefüllt zusammen mit der Quittung des Taxiunternehmens und einer Kopie der eigenen Fahrkarte innerhalb von zwei Wochen (Ausschlussfrist) beim HNV oder direkt beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingereicht werden.

Die Erstattung erfolgt ausschließlich durch Banküberweisung. Barauszahlung oder Verrechnung beim Ticketkauf sind nicht möglich.

Hilfe

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Kein Problem! Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie an unter der (07131) 8 88 86-0. Unsere Telefonzeiten: Montag - Freitag 9.00 - 17.00 Uhr.