FAQ - Fragen und Antworten

zum Sahne-Ticket

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Sahne-Ticket (ab-8-Uhr-Jahresnetzkarte)

Oft gestellte Fragen:

  • Wer kann ein Sahne-Ticket abonnieren?
  • Gibt es Zeiten zu denen das Sahne-Ticket nicht gilt?
  • Was muss beim Sahne-Ticket-Antrag beachtet werden?
  • Gibt es eine Mindestlaufzeit für das Sahne-Ticket? Wie lang ist diese?
  • Kann ich das Abonnement auch vor Ablauf des ersten Jahres kündigen?
  • Muss ich mein Sahne-Ticket nach der Mindestlaufzeit verlängern?
  • Das Sahne-Ticket ist ein persönliches Abonnement. Was bedeutet das?
  • Können auch mehrere Personen gleichzeitig mit dem Sahne-Ticket fahren?
  • Wie weit kann ich mit meinem Sahne-Ticket fahren?
  • Kann ein verloren gegangenes Sahne-Ticket ersetzt werden?
  • Wann ist eine Änderungsmitteilung erforderlich?
  • Was muss ich bei der Kündigung meines Sahne-Tickets beachten?

Das Sahne-Ticket kann von jedermann abonniert werden (Variante: Sahne-Ticket II). Inhaber eines gültigen Rentenbescheids über Altersruhegeld erhalten das Sahne-Ticket zum ermäßigten Monatspreis (Variante: Sahne-Ticket I).

Ja, von Montag bis Freitag kann das Ticket nicht vor 8.00 Uhr genutzt werden. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen gibt es keine Einschränkungen. Generell gilt das Sahne-Ticket montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Betriebsschluss sowie ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

Das Abonnement kann zu jedem Monatsersten begonnen werden. Wichtig ist, dass der vollständig ausgefüllte Bestellschein (inklusive Einzugsermächtigung), ein aktuelles Passbild und gegebenenfalls eine Kopie des Rentenbescheids bis zum 15. des Vormonats im zuständigen ABO-Center vorliegen.

Ja, das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate. Wird es nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate. Nach Ablauf des ersten Jahres kann das Abonnement jedoch zu jedem Monatsersten gekündigt werden.

Ja, das Abonnement kann auch vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate jedoch der Mehrbetrag zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis einer Monatskarte Jedermann der Preisstufe 4 nachberechnet.

Nein. Nach Ablauf der ersten 12 Monate (Mindestlaufzeit) verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate.

Das Sahne-Ticket kann nur von einer Person genutzt werden. Es ist nicht übertragbar. Auf dem Ticket wird ein Passbild des Abonnenten aufgedruckt.

Nein. Eine Mitnahmeregelung gibt es nur beim übertragbaren ABO-TicketPLUS.

Das Sahne-Ticket gilt für Fahrten in Bus, Bahn und Stadtbahn im ganzen HNV-Land. Einzige Ausnahme: Im Stadtbusverkehr Schwäbisch Hall (Linien 1 bis 11) wird das Sahne-Ticket nicht anerkannt! Wie weit sich das HNV-Gesamtnetz erstreckt, ist aus dem Tarifzonenplan ersichtlich.

Ja, da es sich beim Sahne-Ticket um eine persönliche Fahrkarte mit Bild handelt, kann bei Verlust oder Zerstörung eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Das geschieht direkt im zuständigen ABO-Center. Die Bearbeitungsgebühr für eine Ersatzkarte beträgt 10,- €.

Eine Änderungsmitteilung ist erforderlich, wenn sich Änderungen hinsichtlich Name, Anschrift, Fahrstrecke oder Bankverbindung ergeben. Für die Änderungsmitteilung steht das Formular "Änderung / Kündigung" zum Download bereit.

Die Kündigung ist zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. Sie muss schriftlich – vorzugsweise mittels des Formulars "Änderung / Kündigung" – beim zuständigen ABO-Center erfolgen. Diesem muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats vorliegen.

Wird das Abonnement vorzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit (12 Monate) gekündigt, wird für die bereits genutzten Monate der Mehrbetrag zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis einer Monatskarte Jedermann der Preisstufe 4 nachberechnet.

Hilfe

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