FAQ - Fragen und Antworten

zu Tarifen und Fahrscheinen allgemein

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Allgemeines zu Tarifen und Fahrscheinen

Oft gestellte Fragen:

  • Gibt es eine Preisermäßigung für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst?
  • Erhalten freiwillig Wehrdienstleistende auch Ermäßigungen?
  • Kann ich mit Schwerbehindertenausweis kostenlos fahren? Und wenn ja, wo?
  • Bis zu welchem Alter fahren Kinder kostenlos?
  • Gibt es spezielle Angebote für Kindergartengruppen?
  • Wie ermittelt man den gültigen Fahrpreis?
  • Braucht mein Hund eine Fahrkarte?
  • Kann ich mein Fahrrad mitnehmen? Was kostet das?
  • Welche Tickets empfehlen sich für Gruppen?
  • Gibt es HNV-Fahrscheine auch im Vorverkauf? Und wenn ja, wo?
  • Welche Fahrscheine muss man entwerten? Und wie geht das?
  • Wie lange gilt ein Einzelfahrschein?
  • Kann ich mit einem Einzelfahrschein umsteigen oder die Fahrt unterbrechen?
  • Was ist ein Kurzstrecken-Ticket? Wie weit gilt es?
  • Gibt es für BahnCard-Inhaber auch eine Ermäßigung auf HNV-Fahrscheine?
  • Gelten Viererkarten auch noch nach einer Preiserhöhung? Wenn ja, wie lang?
  • Was sind Kombi-Tickets? Wie weit gelten diese?
  • Gilt das Baden-Württemberg-Ticket im HNV?
  • Was ist das City-Ticket der DB? Wie weit gilt dies in Heilbronn?

Ja. Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind Auszubildende im Sinne der §§45a PBefG und 6a AEG und daher berechtigt, Schülerkarten (Schüler-Monatskarte, HNV JugendticketBW) zu lösen.

Leider nein. Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst (FWD) haben keinen Anspruch auf Schülerkarten. Innerhalb des HNV-Gebietes sind auch keine kostenlosen Familienheimfahrten möglich.

Kostenlos fahren können Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis nur, wenn Sie auch das Beiblatt und die gültige Wertmarke besitzen. Die Wertmarke erhalten Sie im Versorgungsamt. Wenn ein "B" in Ihrem Ausweis vermerkt ist, kann auch eine Begleitperson unentgeltlich mitfahren.

Mit Ausweis, Beiblatt und Wertmarke können Sie Bus, Bahn und Stadtbahn im gesamten HNV-Land nutzen. Wie weit sich das Gesamtnetz erstreckt, können Sie dem Tarifzonenplan entnehmen.

Kinder unter 6 Jahre sowie Kinder von Kindergartengruppen werden im HNV nur in Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahre (bzw. 3 Kinder einer Kindergartengruppe) unentgeltlich mitnehmen; für weitere Kinder ist der Kinderfahrpreis zu entrichten. Bei der TageskartePLUS ist die unentgeltliche Mitnahme auf maximal 3 Kinder unter 6 Jahre (bzw. 3 Kinder einer Kindergartengruppe) pro TageskartePLUS beschränkt.

Für Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahre gilt im HNV der Kindertarif. Ab 15 gilt der Erwachsenentarif.

Kindergartengruppen können beim Busfahrer wahlweise Tageskarten oder eine spezielle Kindergartengruppenkarte lösen. Bei Fahrten mit der (Stadt)Bahn lösen sie Tageskarten.

Im Falle von Tageskarten gilt es beim Ermitteln der benötigten Fahrschein-Anzahl folgende Besonderheit zu berücksichtigen: Im HNV werden Kinder unter 6 Jahre sowie Kinder von Kindergartengruppen in Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren bzw. 3 Kinder einer Kindergartengruppe unentgeltlich mitnehmen. Bei der TageskartePLUS ist die unentgeltliche Mitnahme auf maximal 3 Kinder unter 6 Jahren (bzw. 3 Kinder einer Kindergartengruppe) pro TageskartePLUS beschränkt. Für weitere Kinder müssen Tageskarten oder Einzelfahrscheine (Kinderfahrpreis) gelöst werden.

Bei der Kindergartengruppenkarte wird die Gesamtpersonenzahl (unabhängig vom Alter) erfasst und ein gemeinsamer Fahrschein ausgestellt. Pro mitfahrender Person ist dabei der jeweils gültige Tarif eines Kinderfahrscheins (Einzelfahrt) für die betreffende Fahrstrecke bzw. Preisstufe zu bezahlen. Die Kindergartengruppenkarte kann ab einer Gruppe von insgesamt zehn Personen (Begleitperson und Kinder unabhängig vom Alter) ausgestellt werden. Die Kindergartengruppenkarte gilt als Tageskarte und ist somit für Hin- und Rückfahrt gültig. Die Begleitpersonen müssen einen entsprechenden Nachweis (Dienstausweis o. ä.) mit sich führen.

Welche Variante die günstigere ist, hängt von vielen Faktoren (Personenzahl, zurückgelegte Entfernung, etc.) ab und muss daher für jede Gruppe individuell errechnet werden. Hierbei hilft auch der Fahrpreisrechner.

Der HNV-Tarif ist ein Zonen-Tarif. Der Fahrpreis richtet sich daher immer nach der Zahl der befahrenen Tarifzonen. Maßgeblich ist der übliche Linienfahrweg. Start- und Zielzone zählen mit. Orte auf Zonengrenzen zählen jeweils in Fahrtrichtung mit. Ab 11 Zonen gilt der Fahrschein automatisch als Gesamtnetz-Ticket. Für Fahrten innerhalb der Tarifzonen A (Stadtverkehr Heilbronn), B (Stadtverkehr Neckarsulm) und C (Stadtverkehre im Hohenlohekreis) gelten Sondertarife. Der Tarifzonenplan zeigt, in welche Tarifzonen sich das Verbundgebiet unterteilt.

Unser Tipp: Anstatt die Zonen selbst zu zählen, können Sie auch den Fahrpreisrechner zu Rate ziehen. Nach Eingabe des gewünschten Start- und Zielortes, werden Ihnen übersichtlich die Preise aller auf dieser Strecke verfügbaren Fahrscheinangebote aufgelistet. Lediglich die Orte im Übergangsbereich zum Karlsruher Verkehrsverbund (Schienenstrecke Eppingen - Bretten) sind im Rechner nicht enthalten, da in diesem Bereich nur spezielle Fahrscheinangebote anerkannt und ausgegeben werden.

Ja, generell braucht auch der Hund eine Fahrkarte. Wenn Sie nur gelegentlich mit Hund unterwegs sind, lösen Sie für diesen pro Fahrt einen Einzelfahrschein nach Kindertarif. Ist der Hund regelmäßig dabei, können Sie für diesen auch eine Monatskarte für Erwachsene für eine Tarifzone lösen. Für den Hund gilt diese als Gesamtnetz-Monatskarte.

Ausnahmen: Polizeihunde, Blindenführhunde, Hunde von freifahrtberechtigten Schwerbehinderten und sehr kleine Hunde (die in einem geeigneten Behältnis transportiert werden) brauchen keinen Fahrschein.

Bei der TageskartePLUS kann anstelle einer Person auch ein Hund mitgenommen werden. Das gleiche gilt während der Mitnahmeregelung beim ABO-Ticket. Anstelle eines Erwachsenen oder eines Kindes kann auch ein Hund mitfahren.

Im HNV ist die Mitnahme von Fahrrädern im Schienenverkehr möglich. Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht allerdings nicht. Fahrräder werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt sind und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Behinderte im Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang. Jeder Fahrgast darf maximal ein Fahrrad mitnehmen. Eine grundsätzliche Fahrradbeförderung in Bussen des HNV ist ausgeschlossen. Ausnahmen bilden die RegioBus-Linien 7 (Waldenburg - Künzelsau), 11 (Möckmühl - Dörzbach) und 19 (Künzelsau - Bad Mergentheim).

An Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags, ist die Fahrradbeförderung kostenlos. Im Berufsverkehr (Mo - Fr, 6 - 9 Uhr) muss für das Rad eine HNV-Fahrradkarte (2,- €) gelöst werden. Wer mit der TageskartePLUS unterwegs ist, kann anstelle einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen.

Gruppen reisen im HNV-Land mit der TageskartePLUS. Mit ihr fahren bis zu fünf Personen (unabhängig vom Alter). Dabei muss es sich nicht um eine Familie handeln. Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können alle dort eingetragenen Personen einer "echten Familie" die TageskartePLUS gemeinsam nutzen.

Die TageskartePLUS ist für alle Preisstufen erhältlich. Die Gesamtnetz-Tageskarte ist über das Verbundgebiet hinaus auch für die Schienenstrecke Eppingen – Bretten Bahnhof gültig!

Für Fahrten über das HNV-Land hinaus stehen verschiedene überregionale Tageskarten-Angebote zur Verfügung.

Ja, viele HNV-Fahrscheine können bereits im Vorverkauf gelöst werden. Ausnahme sind Einzelfahrscheine. Diese sind nur direkt vor Fahrtantritt beim Busfahrer, am Automaten, in der DB-Fahrkartenausgabe oder als HandyTicket in den Apps HNV mobil, HandyTicket Deutschland und DB Navigator erhältlich.

Hier gibt es die Tickets im Vorverkauf:

Vor Fahrtantritt müssen nur die Tageskarten aus dem Vorverkauf und die für den Stadtverkehr angebotenen Viererkarten entwertet werden. Fahrscheine, die beim Busfahrer oder am Automaten gelöst werden, sind bereits mit Datum und Uhrzeit versehen und somit entwertet.

Seit Sommer 2022 gibt es in den Stadtbahnen keine Entwerter mehr und auch an Haltestellen sind diese nur noch vereinzelt zu finden. HNV-Fahrgäste, die mit Viererkarten im Heilbronner Stadtverkehr oder im ganzen HNV-Land mit den Gesamtnetz-Tageskarten aus dem Vorverkauf unterwegs sind, sollten daher zur Sicherheit bei jeder Fahrt einen Kugelschreiber mit sich führen. Denn auch ohne vorhandene Entwertergeräte gilt, dass diese Tickets vor bzw. bei Fahrtantritt entwertet werden müssen.

Das kann – sofern noch vorhanden – am Entwerter am Bahnsteig oder im Fahrzeug (Bus) geschehen. Ist kein Entwerter vorhanden, muss das Ticket dem (Fahr)Personal zur Entwertung vorgelegt oder selbst entwertet werden. Bei der Selbstentwertung müssen Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns mit einem Kugelschreiber oder ähnlichem leserlich in das Entwertungsfeld des Tickets eingetragen werden.

Einzelfahrscheine sind für den sofortigen Fahrtantritt bestimmt. Ab Kauf gelten sie im Stadtverkehr (Zonen A, B und C) maximal eine Stunde, im Regionalverkehr maximal 4 Stunden. Rund- und Rückfahrten sind mit Einzelfahrscheinen nicht möglich.

Ja. Innerhalb der Geltungszeit (Stadtverkehr 1 Stunde, Regionalverkehr 4 Stunden) können Sie auf der eingetragenen Strecke beliebig oft umsteigen oder die Fahrt unterbrechen, ohne einen neuen Fahrschein lösen zu müssen. Rück- und Rundfahrten sind jedoch ausgeschlossen.

Das Kurzstrecken-Ticket gibt es nur im Busverkehr. Es ist ein vergünstigter Einzelfahrschein für besonders kurze Strecken ohne Umsteigen oder Fahrtunterbrechung.

In Zone A (Heilbronn) gilt es nur im Stadtbus für maximal 4 Haltestellen (Einstieg nicht mitgerechnet). In Kirchhausen, Biberach und Böllinger Höfe gilt es nur innerhalb des Stadtteils (begrenzt durch Ortsschilder).

In Zone B (Neckarsulm) gilt es in Stadt- und Regionalbus für maximal 4 Haltestellen (Einstieg nicht mitgerechnet). In Amorbach, Dahenfeld, Obereisesheim und Bad Friedrichshall-Plattenwald gilt es nur innerhalb des Stadtteils (begrenzt durch Ortsschilder).

In Zone C (Stadtverkehre Möckmühl, Öhringen, Künzelsau, Krautheim, Waldenburg und Weißbach) gilt es in Stadt- und Regionalbus für maximal 4 Haltestellen (Einstieg nicht mitgerechnet).

In allen anderen Zonen gelten Kurzstrecken-Tickets innerhalb geschlossener Ortschaften/Stadtteile (begrenzt durch Ortschilder).

Ja. Inhaber einer BahnCard der DB AG (BahnCard 25, 50 und 100) erhalten auf den Einzelfahrschein für Erwachsene eine Ermäßigung von rund 25 %. Die genauen Preise dieser sogenannten BahnCard-Tickets können Sie der Fahrpreistabelle für Einzelfahrscheine entnehmen.

Ja. Viererkarten, die bereits vor dem Tarifwechsel erworben wurden können noch 6 Monate lang (ab Datum des Tarifwechsels) aufgebraucht werden. Danach werden sie ungültig. Sie können aber weiterhin im HNV-KundenCenter (Olgastr. 2, Heilbronn) gegen Aufzahlung des Differenzbetrages in gültige Viererkarten umgetauscht werden. Der Umtausch ist bis zu maximal einem Jahr nach einer Tarifanpassung möglich.

In Kooperation mit zahlreichen Veranstaltern bietet der HNV Kombi-Tickets an. Hier gilt: Eintrittskarte = Fahrschein. Ein spezieller Aufdruck auf den Eintrittskarten verrät, ob es sich um ein Kombi-Ticket handelt.

Die Kombi-Tickets im HNV-Land gelten in der Regel am Veranstaltungstag ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis zum Betriebsschluss als Fahrschein im gesamten Verbundgebiet. Eine Ausnahme bilden die Vormittags- und Nachmittags-Veranstaltungen des Theaters Heilbronn. Hier gilt die Eintrittskarte ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis drei Stunden nach Veranstaltungsende als Fahrschein.

mehr zu Kombi-Ticket-Veranstaltungen und Partnern

Ja, das Baden-Württemberg-Ticket wird in Bus, Bahn und Stadtbahn im ganzen HNV-Land anerkannt.

Das Ticket ist an den Fahrscheinautomaten und in den DB-Fahrkartenausgaben erhältlich. Es kann (mit Ausname des BaWü-Tickets Young und des bwTAG-Tickets) auch beim Busfahrer gelöst werden. Zudem ist es online und über die App DB Navigator erhältlich. Das Baden-Württemberg-Ticket ist ein Angebot des bwtarifs.

Weitere Informationen und Online-Buchung Baden-Württemberg-Ticket:
https://www.bahn.de/p/view/angebot/regio/regionale-tickets/bawue/bawue_ticket.shtml

Das City-Ticket ist eine Fahrkarte der DB, mit der in 130 Städten innerhalb eines bestimmten Geltungsbereichs mit Bus, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn zum Bahnhof hin oder vom Bahnhof aus weiter gefahren werden darf. Im Flexpreis ist das City-Ticket kostenlos enthalten. Im Super Sparpreis und Sparpreis wird das City-Ticket in Abhängigkeit der gewählten Verbindung zusätzlich und kostenpflichtig ausgegeben.

Ausführliche Informationen zum City-Ticket finden sich auf der DB-Website (Rubrik: Info & Services).

City-Ticket in Heilbronn
Heilbronn gehört zu den teilnehmenden Städten. Das City-Ticket gilt am Zielort für eine Fahrt in Richtung des tatsächlichen Reiseziels. DB-Fahrkarten mit Rückfahrschein beinhalten auch die Rückfahrt von der Zieladresse zum Bahnhof. Die Berechtigung zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auf der DB-Fahrkarte mit dem Zusatz "+City" am Zielort gekennzeichnet (z.B. von München nach Heilbronn+City).

In Heilbronn gilt das City-Ticket in sämtlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn und Stadtbahn) in der Zone A (entspricht den Zonen 10 und 20). Welches Gebiet die Zone A umfasst, ist dem Tarifzonenplan zu entnehmen. Die BahnCard 100 gilt im HNV für beliebig viele Fahrten in der Zone A.

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