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Monatskarten und Abonnements - Allgemeines zu den Zeitfahrkarten
Oft gestellte Fragen:
- Gibt es HNV-Wochenkarten?
- Wie lang gelten HNV-Zeitkarten nach Ablauf des (letzten) Geltungsmonats?
- Gibt es flexible Monatskarten über Kalendermonate hinweg?
- Für welche Tickets braucht man einen Verbundpass? Wo ist dieser erhältlich?
- Ich möchte über den Geltungsbereich meiner Zeitkarte hinausfahren. Was ist zu tun?
- Gibt es Fahrschein-Abonnements, die über Verbundgrenzen hinweg gelten?
- Kann ich meine Zeitkarte nach einer Fahrausweisprüfung nachträglich vorlegen?
- Was bedeutet, das Ticket ist übertragbar? Für welche Zeitkarten gilt das?
- Können HNV-Zeitkarten von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden?
Nein. Wer nur gelegentlich das HNV-Angebot nutzt, fährt mit Tageskarten oder dem (((eTicketHNV am günstigsten. Für die regelmäßige Nutzung stehen verschiedene Monatskarten-Angebote zur Verfügung. Neben der Monatskarte für Jedermann gibt es für Kinder/Schüler (KidCard U15 bzw. Schüler-Monatskarte) und Senioren (Senioren-Monatskarte) spezielle Angebote.
Noch günstiger wird es im Abonnement. Für Jedermann stehen das ABO-Ticket(PLUS) und das Franken-Ticket zur Verfügung und für alle, die gerne etwas länger frühstücken gibt es das günstige Sahne-Ticket (mit Rentenbescheid günstiger). Kinder und Schüler sind mit der KidCard im ABO oder dem Sunshine-Ticket mobil.
Alle HNV-Zeitfahrkahrten gelten nach Ablauf der aufgedruckten/aufgebuchten Gültigkeit bis zum ersten Werktag (Samstag=Werktag) des Folgemonats.
Nein. Alle HNV-Monatskarten gelten unabhängig vom Kauf-Datum ab dem ersten Tag des Kalendermonats bis zum ersten Werktag (Samstag=Werktag) des Folgemonats.
Zur Nutzung der Schüler-Monatskarte und der Senioren-Monatskarte ist als Berechtigungsnachweis ein Verbundpass nötig. Er muss immer mit der gültigen Monatskarte mitgeführt werden.
Alternativ zum Verbundpass gelten für Schüler-Monatskarten auch gültige Schüler:innen- oder Studierendenausweise mit Lichtbild.
Der Verbundpass wird kostenlos gegen Vorlage des Schul- bzw. Altersnachweises in den HNV-KundenCentern ausgegeben.
Schüler-Verbundpässe müssen ab dem 15. Geburtstag jährlich (pro Schuljahr) im zuständigen Schulsekretariat oder im HNV-KundenCenter verlängert werden.
Für die Weiterfahrt über den Geltungsbereich von Monatskarten ist ein Anschlussfahrschein zu lösen. Hierbei werden nur die anschließenden Zonen berechnet. Wer beispielweise eine Monatskarte von Heilbronn nach Neckarsulm besitzt und ausnahmsweise bis Bad Friedrichshall-Jagstfeld fahren möchte, benötigt einen Anschlussfahrschein für eine Zone.
Anschlussfahrscheine sind am Automaten, an der DB-Fahrkartenausgabe und beim Busfahrer erhältlich.
Wie viele Zonen der Anschlussfahrschein im Anschluss an den Geltungsbereich der eigenen Zeitkarte bis zum gewünschten Ziel umfassen muss, zeigt der Tarifzonenplan.
Ja, das HNV JugendticketBW, voraussichtlich ab Mai 2023 das Deutschlandticket und die bwtarif-ZEITKARTEN. Mehr zu den Zeitkarten im bwtarif finden Sie unter www.bwtarif.de/zeitkarten.
Wenn es sich um eine persönliche Zeitkarte handelt, ja. Hierzu zählen die Monatskarte für Jedermann, die Schüler-Monatskarte, das HNV JugendticketBW, das Semester-Ticket, das ABO-Ticket, das Franken-Ticket und das Sahne-Ticket. Sind Sie Inhaber eines dieser Fahrscheine und hatten ihn am Tag der Prüfung versehentlich nicht dabei, können Sie ihn nachträglich vorlegen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dann auf eine Bearbeitungsgebühr von 7,- Euro.
Das ABO-TicketPLUS kann leider nicht nachträglich vorgelegt werden, da es sich hierbei um einen übertragbaren Fahrschein handelt.
Nur das ABO-TicketPLUS für Jedermann ist übertragbar. Das heißt die Nutzung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Wenn Sie Ihr Ticket gerade selbst nicht nutzen, können Sie es auch anderen zur Nutzung überlassen. Wichtig ist, dass der jeweilige Nutzer das Ticket während der Fahrt mit sich führt.
Generell nein. Ausnahmen bilden nur das ABO-TicketPLUS und die JobTickets (nicht JobTicket BW!). Hier ist über die sogenannte Mitnahmeregelung festgeschrieben, dass das Ticket zu bestimmten Zeiten - nämlich an Wochentagen (Mo-Fr) ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss und ganztägig an allen gesetzlichen Feiertagen, Samstagen und Sonntagen - von insgesamt bis zu zwei Erwachsenen und zwei Kindern (bis einschließlich 14 Jahre) gleichzeitig genutzt werden kann.
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