• Mobilitätsgarantie

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  • Erstattungsantrag

Hier können Sie den Erstattungsantrag (PDF) herunterladen. Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie des HNV-Fahrscheins innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall an den HNV.

Erstattungsantrag Mobilitätsgarantie

HNV GmbH
Olgastraße 2
74072 Heilbronn

Sie haben noch Fragen?

Hier finden Sie Antworten:
FAQ zur Mobilitätsgarantie

Mobil bleiben - auch wenn Bus oder Bahn verspätet sind

Verlässlichkeit im Nahverkehr

Wer als HNV-Stammkunde darauf setzt, seine Ziele mit Bus und Bahn zu erreichen, soll auch dann mobil bleiben, wenn mal nicht alles rund läuft. Die Mobilitätsgarantie (Gemeinsamen Beförderungsbedingungen § 17) ist daher der HNV-Beitrag für mehr Verlässlichkeit im Nahverkehr.

Sind Bus und/oder Bahn mehr als 30 Minuten verspätet oder fallen gar aus und es bestehen keine alternativen Fahrmöglichkeiten, bekommen Inhaber von HNV-Zeitkarten den Fahrpreis für das Taxi ersetzt. Maximal 35 Euro Taxikosten werden erstattet, wenn der Antrag hierzu innerhalb von zwei Wochen gestellt wird. Kein Geld gibt es, wenn die Verspätung durch höhere Gewalt wie beispielsweise Unwetter oder Streik verursacht wurde oder an einer vorangekündigten Baumaßnahmen lag.

Anspruch auf die HNV-Mobilitätsgarantie haben Inhaber*innen eines Franken- oder eines Senioren-Abos sowie Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke.

Auszug aus den "Gemeinsamen Beförderungsbedingungen" (HNV-Gemeinschaftstarif - Teil A)

§ 17 Mobilitätsgarantie

Fahrgastrechte allg.

Anliegen zu einem Verkehrsunternehmen

Betrifft ihr Anliegen eines der Partnerunternehmen im HNV, so können Sie Ihre E-Mail auch direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen senden.


Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr

Hatten Sie aufgrund von Zugausfällen oder Verspätungen Unannehmlichkeiten wenden Sie sich bitte an das Servicecenter für Fahrgastrechte.

www.fahrgastrechte.info


Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)

Kundenbeschwerden werden von uns bzw. unseren Partnerunternehmen kompetent, kundenorientiert und möglichst zeitnah beantwortet. Gleichwohl kann es auch einmal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der HNV ist deshalb Mitglied der söp, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit einer Antwort auf eine Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.

www.soep-online.de