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  • Erstattungsantrag

Hier können Sie den Erstattungsantrag (PDF) herunterladen. Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie des HNV-Fahrscheins innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall an den HNV.

Erstattungsantrag Mobilitätsgarantie

HNV GmbH
Olgastraße 2
74072 Heilbronn

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Hier finden Sie Antworten:
FAQ zur Mobilitätsgarantie

Mobil bleiben - auch wenn Bus oder Bahn verspätet sind

Verlässlichkeit im Nahverkehr

Wer als HNV-Stammkunde darauf setzt, seine Ziele mit Bus und Bahn zu erreichen, soll auch dann mobil bleiben, wenn mal nicht alles rund läuft. Die Mobilitätsgarantie (Gemeinsamen Beförderungsbedingungen § 17) ist daher der HNV-Beitrag für mehr Verlässlichkeit im Nahverkehr.

Sind Bus und/oder Bahn mehr als 30 Minuten verspätet oder fallen gar aus und es bestehen keine alternativen Fahrmöglichkeiten, bekommen Inhaber von HNV-Zeitkarten den Fahrpreis für das Taxi ersetzt. Maximal 35 Euro Taxikosten werden erstattet, wenn der Antrag hierzu innerhalb von zwei Wochen gestellt wird. Kein Geld gibt es, wenn die Verspätung durch höhere Gewalt wie beispielsweise Unwetter oder Streik verursacht wurde oder an einer vorangekündigten Baumaßnahmen lag.

Anspruch auf die HNV-Mobilitätsgarantie haben Inhaber des ABO-Tickets, des Franken-Tickets und des Sahne-Tickets sowie Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke.

Auszug aus den "Gemeinsamen Beförderungsbedingungen" (HNV-Gemeinschaftstarif - Teil A)

§ 17 Mobilitätsgarantie

(1) Im Rahmen der Mobilitätsgarantie besteht für Inhaber von Zeitkarten bei Verspätungen und Fahrtausfällen die Möglichkeit, auf ein Taxi umzusteigen und sich den Fahrpreis im Nachhinein erstatten zu lassen. Sie greift, wenn der Fahrgast davon ausgehen kann, dass er sein Fahrziel mit den zur Fahrt benutzten Verbund-Verkehrsmitteln um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird, und er keine Möglichkeit hat, andere das Fahrziel erreichende Verbund-Verkehrsmittel zu nutzen. Maßgeblich ist der jeweils gültige Fahrplan unter Berücksichtigung der grundsätzlich vorgesehenen Zeitanteile für Umsteigebeziehungen (Fahrplanauskunft unter www.efa-bw.de).

(2) Anspruchberechtigt sind Inhaber eines ABO-Tickets für Jedermann, eines Franken-Tickets und eines Sahne-Tickets, sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung (gültige Wertmarke). Eine Erstattung kann pro Fahrt und Fahrausweis nur einmal geltend gemacht werden. Die Taxikosten werden bei den einbezogenen Tickets bis zu 35 Euro ersetzt.

(3) Der Fahrgast hat eine vom Taxiunternehmen ausgestellte Quittung zusammen mit dem ausgefüllten Erstattungsformular für die Mobilitätsgarantie, das z.B. unter www.h3nv.de vorgehalten wird, innerhalb von zwei Wochen bei der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH einzureichen (Ausschlussfrist). Die Erstattung erfolgt durch Banküberweisung. Eine Barauszahlung sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf sind nicht möglich.

(4) Die Inanspruchnahme ist ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall nicht auf das Verschulden eines der im HNV kooperierenden Verkehrsunternehmen zurückgeht. Höhere Gewalt, insbesondere Unwetter, Bombendrohungen, Streik, Suizid und Eingriffe Dritter in den Eisenbahn-, Straßenbahn- und Busverkehr begründen keinen Anspruch auf Leistungen aus der Mobilitätsgarantie. Die Erstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden des Fahrgasts zurückgehen oder ihm vor dem Kauf des Tickets bekannt waren. Sie ist ferner ausgeschlossen, wenn sie auf Maßnahmen wie Straßen- oder Streckensperrungen beruht, die im Vorfeld rechtzeitig unter www.h3nv.de angekündigt wurden.

(5) Die Mobilitätsgarantie besteht parallel zu eventuellen Fahrgastrechten eines Verkehrsunternehmens. Ansprüche aus demselben Sachverhalt können jedoch nur beim HNV oder dem jeweiligen Unternehmen geltend gemacht werden.

Fahrgastrechte allg.

Anliegen zu einem Verkehrsunternehmen

Betrifft ihr Anliegen eines der Partnerunternehmen im HNV, so können Sie Ihre E-Mail auch direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen senden.


Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr

Hatten Sie aufgrund von Zugausfällen oder Verspätungen Unannehmlichkeiten wenden Sie sich bitte an das Servicecenter für Fahrgastrechte.

www.fahrgastrechte.info


Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)

Kundenbeschwerden werden von uns bzw. unseren Partnerunternehmen kompetent, kundenorientiert und möglichst zeitnah beantwortet. Gleichwohl kann es auch einmal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der HNV ist deshalb Mitglied der söp, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit einer Antwort auf eine Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.

www.soep-online.de