- Nahverkehrsplan
In Baden-Württemberg ist das Land für den Öffentlichen Nahverkehr auf der Schiene (Schienenpersonennahverkehr) zuständig. Für den Öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Straßenbahnen dagegen sind die Stadt- und Landkreise verantwortlich. Nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem ÖPNV-Gesetz des Landes Baden-Württemberg sind die Kreise verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Die Stadt und der Landkreis Heilbronn haben einen gemeinsamen Nahverkehrsplan aufgestellt.
Mehr zu den aktuellen Plänen im Bus- und Bahnverkehr erfahren Sie direkt bei den zuständigen Stellen:
Schienenverkehr:
Busverkehr:
Ein Forum für die Fahrgäste
Einsteigen und Mitgestalten!
Das ist das Motto des Fahrgastforums, das auf Initiative des Arbeitskreises Mobilität der Lokalen Agenda 21 Heilbronn zusammen mit den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke Heilbronn und dem HNV ins Leben gerufen wurde. Das Fahrgastforum stellt das Bindeglied zwischen den Passagieren, den Verkehrsanbietern und dem Verkehrsverbund dar - alltägliche Erfahrungen der Fahrgäste und fachlicher Sachverstand der Anbieter treffen hier zusammen. Ziel ist es, die Interessen der Fahrgäste bei laufenden Planungen noch stärker zu berücksichtigen.
Der Grundstein für das Forum wurde am 24. Juli 2014 gelegt. An diesem Tag unterzeichneten die drei Initiatoren die Geschäftsordnung für das Fahrgastforum. Diese sieht vor, dass der Kreis aus bis zu 20 Fahrgästen besteht, die die Interessen unterschiedlicher Nutzergruppen für zunächst zwei Jahre bündeln und noch stärker in die ÖPNV-Diskussionen einbringen. Neben Pendlern (Schüler- und Berufsverkehr) und Ausflüglern (Freizeitverkehr) finden sich auch Interessensvertreter für die besonderen Belange von Senioren und Personen mit eingeschränkter Mobilität in der Runde. Die Mitarbeit im Forum ist ehrenamtlich. Am 21. Januar 2015 trat das Fahrgastforum Heilbronn zu seiner ersten Sitzung zusammen.
Die Mitglieder treffen sich in der Regel alle vier Monate zur Beratung. Die gesammelten und eingebrachten Verbesserungsvorschläge werden von den betroffenen Verkehrsanbietern geprüft und in künftige Planungen miteinbezogen. Durch diesen Gedanken- und Meinungsaustausch sollen das Angebot, der Betrieb und die Nutzung des ÖPNV verbessert werden.
Ihre Ansprechpartner im Fahrgastforum
Klaus Schiedewitz (Abstatt), Sprecher
Tobias Krenn (Oedheim), stellvertretender Sprecher
Annette Wenk (Künzelsau), stellvertretende Sprecherin
Doris Bentz (Hardthausen), Schriftführerin
weitere Mitglieder: Sebastian Roeben (Heilbronn), Alena Müller (Heilbronn), Gerhard Mondl (Heilbronn), Jean-Philippe Butzelaar (Weinsberg), Karl Reinhart (Herbolzheim), Roland Marz (Obersulm), Wolfgang Heiler (Ilsfeld), Karl-Josef Jochim (Oedheim), Thorsten Leis (Neckarsulm), Harald Drück (Künzelsau)
Kontakt zum Fahrgastforum:
fahrgastforum@h3nv.de
Fahrgastforum
c/o HNV GmbH
Olgastraße 2
74072 Heilbronn
Stand: 15. November 2016
Geschäftsordnung für das Fahrgast-Forum
bei der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH (HNV)
und den Stadtwerken Heilbronn/Verkehrsbetrieben (SWHN/VB)
- § 1 Aufgaben und Ziele
- § 2 Zusammensetzung und Rechtsstellung
- § 3 Teilnahme- und Auswahlverfahren
- § 4 Organisation und Arbeitsweise
- § 5 Behandlung von Vorschlägen
- § 6 Inkrafttreten
- Das Fahrgast-Forum ist ein beratender Ausschuss. Das Forum ist ein unabhängiges Bindeglied zwischen den Fahrgästen, den Verkehrsunternehmen und dem HNV. Er ist kein Organ der Verkehrsunternehmen / des HNV und nicht an ein Gesellschaftsorgan gebunden. Es wird in seiner Arbeit von den SWH/VB und dem HNV unterstützt.
- Wesentliche Zielsetzung des Forums ist die Berücksichtigung und Abwägung der Interessen der Fahrgäste.
- Die Fahrgäste und Mitglieder des Forums können Vorschläge und Anregungen beim Forum einreichen.
- Das Forum bündelt und prüft Anregungen und Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastsituation. Es soll zur Akzeptanz und Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) und der Qualität des Angebotes beitragen.
- Das Forum informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit und deren Ergebnisse. Dies kann z.B. in Form von Pressemitteilungen erfolgen.
- Das Forum besteht aus bis zu 20 Personen. Bei der Bestellung sollen alle Bevölkerungsschichten von Kreisen bzw. Gebietskörperschaften der Region berücksichtigt werden.
- Die Mitglieder des Forums sollten möglichst alle Nutzergruppen angemessen berücksichtigen und ihren Wohnsitz im Verbundgebiet haben.
- Die Mitglieder des Forums arbeiten ehrenamtlich und müssen selbst aktive Nutzer des ÖPNV sein.
- Die Tätigkeit des Forums erstreckt sich auf die Dauer von 5 Jahren. Danach ist eine Wiederberufung möglich.
- Das Forum wählt einen Sprecher oder eine Sprecherin und zwei Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen auf die Dauer der Amtszeit. Die Aufgaben des Sprechers bzw. der Sprecherin bestehen in der Leitung der Sitzungen, in der Aufstellung der Tagesordnungen und in der Öffentlichkeitsarbeit.
- Der Sprecher bzw. die Sprecherin sichtet die eingehenden Anregungen und leitet sie bei besonderer Dringlichkeit sofort an die Verkehrsunternehmen / den HNV weiter.
- Der Aufruf zur Teilnahme am Fahrgastforum läuft über die örtliche Presse, die Stadtzeitung und durch Aushänge und Flyer in den Bussen. Nach einer Rücklauffrist von etwa 4 Wochen werden die Mitglieder des Forums von SWH/VB und HNV einvernehmlich gemäß § 2 ausgewählt. Bei einer Überzahl geeigneter Personen entscheidet das Los.
- Sprecher(in) und Stellvertreter(in) sowie Schriftführer(in) werden mehrheitlich zu Beginn der Amtsperiode gewählt.
- Ausscheidende Mitglieder werden unter Berücksichtigung von § 2, Abs. 1 aus den nicht berufenen Bewerbern ersetzt bzw. neu geworben.
- Die Sitzungen des Forums finden in der Regel alle 4 Monate statt.
- Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
- Tagungsort und Zeit werden in Absprache mit SWH/VB und HNV festgelegt.
- Die Tagesordnung wird von dem Sprecher/der Sprecherin in Abstimmung mit SWH/VB und HNV aufgestellt. Die Einladungen und Vorlagen zur Sitzung werden von SWH/VB bzw. HNV versendet. Ein Versand per E-Mail wird angestrebt.
- Beim HNV wird ein Fach für eingehende Post an den Arbeitskreis eingerichtet. Die Post wird an den Sprecher bzw. die Sprecherin weitergeleitet.
Zur allgemeinen Meinungsabstimmung kann das Forum Arbeitsgruppen bilden. - Die Kosten für die organisatorische Arbeit werden von SWH/VB und dem HNV übernommen.
- Von jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt, das den Mitgliedern innerhalb von 4 Wochen zugesandt wird.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
- Das Forum wird über die Planungen im ÖPNV so früh wie möglich informiert.
- Die Beschlüsse des Forums werden durch den Sprecher bzw. die Sprecherin über den HNV an die betroffenen Unternehmen zur Stellungnahme und ggf. weiteren Veranlassung weitergeleitet.
- Die Vertreter des HNV und der beteiligten Verkehrsunternehmen sowie bei Anfragen an die Gebietskörperschaften berichten diese in der folgenden Sitzung des Forums über Stellungnahmen und Ergebnisse.
- Fahrgäste, die einen Vorschlag vorgebracht haben, erhalten ggf. eine Eingangsbestätigung des Forums.
Die geänderte Geschäftsordnung wurde vom Aufsichtsrat der HNV GmbH am 02.12.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen und tritt zum gleichen Zeitpunkt in Kraft.
Presse-Archiv
Behörden und Verbände
- Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
- Verkehrsclub Deutschland e.V.(VCD)
- Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
- Fahrgastverband PRO BAHN
- Allianz pro Schiene e.V.
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC)
- Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V. (ADAC)
Weitere ÖPNV-Links
- Seh-Netz e.V.
Infoportal für Blinde und Sehbehinderte - MOBI-WISSEN
Busse und Bahnen von A bis Z
Fahrgastrechte allg.
Anliegen zu einem Verkehrsunternehmen
Betrifft ihr Anliegen eines der Partnerunternehmen im HNV, so können Sie Ihre E-Mail auch direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen senden.
Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr
Hatten Sie aufgrund von Zugausfällen oder Verspätungen Unannehmlichkeiten wenden Sie sich bitte an das Servicecenter für Fahrgastrechte.
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)
Kundenbeschwerden werden von uns bzw. unseren Partnerunternehmen kompetent, kundenorientiert und möglichst zeitnah beantwortet. Gleichwohl kann es auch einmal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der HNV ist deshalb Mitglied der söp, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.
An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit einer Antwort auf eine Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.