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(((eTicketHNV Kundenpartner:
Nahverkehr Hohenlohekreis (NVH)
Bahnhofstraße 8
74653 Künzelsau
Telefon: (07940) 91 44 0
eticket@nvh.de
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Auch schon eingecheckt?
Die kleine Karte für die große Freiheit
Spontan mittendrin. Mit dem (((eTicketHNV gilt in Bus, Bahn und Stadtbahn einfach einchecken und los. Nie wieder Kleingeldsuche und immer den passenden Fahrschein in der Tasche. Und das mit einem Preisvorteil von rund 25 % im ganzen HNV-Land (ohne KVV-Übergangsbereich) und im gesamten KreisVerkehr Schwäbisch Hall.
Seit Januar 2017 gibt es auch das (((eTicket für Kinder. Die Fahrten werden hier zum günstigen regulären Kindertarif berechnet (ohne weiteren Rabatt).
So einfach geht's
Machen Sie sich nur noch Gedanken über Fahrpläne, die Fahrtberechtigung lösen Sie einfach im Vorbeigehen.
Das (((eTicketHNV funktioniert nach dem einfachen Check-In/Check-Out Prinzip - kurz CICO. Mit Ihrer Chipkarte melden Sie sich zu Beginn jeder Fahrt an (Check-In) und am Ende wieder ab (Check-Out). Das war schon alles. Die Abrechnung übernimmt das Hintergrundsystem für Sie.
CICO am Bahnsteig
Bevor Sie in die Bahn einsteigen, halten Sie Ihre Chipkarte an die Lesezone des CICO-Terminals. Ein Signalton und die Anzeige im Display bestätigen die erfolgreiche Anmeldung. Nach der Fahrt melden Sie sich am Bahnsteig-Terminal auf dieselbe Weise wieder ab.
CICO im Bus
So einfach wie am Bahnsteig funktioniert CICO auch im Bus. Zum An- und Abmelden halten Sie Ihr (((eTicket an das CICO-Terminal beim Fahrer oder an eines der Terminals im Ein- und Ausstiegsbereich.
CICO beim Umsteigen
Nutzen Sie auf dem Weg zum Ziel verschiedene Fahrzeuge, melden Sie sich jeweils beim Verlassen des einen ab und im nächsten wieder an. Das System erkennt den Umstieg und berechnet für die gesamte Strecke automatisch nur eine Fahrt.
Wichtig beim An- und Abmelden ist, dass immer das zugehörige System genutzt wird. Bei Busfahrten erfolgt die An- und Abmeldung an den Terminals im Fahrzeug, im Schienenverkehr an den stationären Terminals am Bahnsteig. Diese einfache Regel muss auch an den innerstädtischen Haltestellen beachtet werden, die von Bussen und Stadtbahnen angefahren werden.
Die Kosten im Blick
Für eine Bereitstellungsgebühr von gerade einmal 5 Euro pro Jahr erhalten Sie Ihre persönliche Chipkarte. Bei Bedarf können Sie auch mehrere Karten (z.B. für Familienmitglieder) bestellen. Die Jahresgebühr fällt pro Karte an.
Kundenkonto
Mit der Bestellung erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung über mindestens 15 Euro (pro Karte). Mit Vertragsbeginn wird der Betrag erstmals abgebucht und auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Sind Sie häufig mit Ihrem (((eTicketHNV unterwegs oder wird eine Chipkarte von mehreren Personen genutzt, sollten Sie einen höheren Abbuchungsbetrag wählen. Unsere Mitarbeiter in den ABO- und KundenCentern beraten Sie gerne.
Fahrtabrechnung
Alle Fahrten mit Ihrem (((eTicketHNV werden vom Hintergrundsystem erfasst und mit Ihrem Kundenkonto verrechnet. Abgerechnet werden ermäßigte Einzelfahrscheine. Gegenüber dem regulären Einzelfahrschein sparen Sie rund 25 % pro Fahrt. Beim (((eTicket für Kinder wird nach dem günstigen Kindertarif abgerechnet (ohne weiteren Rabatt). Umstiege in Fahrtrichtung werden bei der Fahrpreisermittlung automatisch zu einer Fahrt zusammengefasst.
Tageshöchstsatz
Pro Fahrtag wird Ihnen maximal der Preis der TageskarteSOLO für das Gesamtnetz abgezogen. Wird das Ticket an einem Tag nur innerhalb einer Tarif- oder Stadtverkehrszone (A, B, oder C) genutzt, gilt der Preis der TageskarteSOLO für die Zone A als Tageshöchstbetrag.
Sobald das Guthaben auf Ihrem Kundenkonto unter 5 Euro fällt, wird automatisch wieder der vertraglich festgelegte Betrag von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Kostenübersicht
Jeden Monat erhalten Sie eine kostenlose Abrechnung (Kontoübersicht) per E-Mail oder gegen Gebühr auch per Post.
Ihre (((eTicketHNV-Fahrten können Sie auch im Login-Bereich hier auf der Website einsehen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um Echtzeitdaten handelt. Die erfassten Daten müssen zunächst aufbereitet werden und stehen frühestens 7 Tage nach der (((eTicket-Nutzung zum Abruf im Login-Bereich bereit.
So weit reicht die Freiheit
Immer spontan mittendrin. Mit dem (((eTicket erleben Sie Vielfalt und Abwechslung direkt vor der Haustür. Das Ticket gilt im ganzen HNV-Land (ohne Übergangsbereiche KVV und Rems-Murr-Kreis) und im gesamten Kreisverkehr Schwäbisch Hall. (((eTicket-Geltungsbereich
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH zum Elektronischen Ticketing für Gelegenheitskunden (Stand: 08/2018)
- 1. Vertragsgrundlagen
- 2. Teilnahme/Vertragsverhältnis
- 3. Verfahren
- 4. Sonstiges
- 5. Schlussbestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH gelten für das Elektronische Ticketing (E-Ticketing) im Gelegenheitsverkehr (Check-In/Check-Out Verfahren).
Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des Gemeinschaftstarifs der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH in der jeweils aktuellen, gültigen und genehmigten Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Geschäfts-, Leistungs- und Lieferverhältnis zwischen der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH (Produktverantwortlicher), deren Vertriebsstellen (Kundenvertragspartner) und dem Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde das Nutzermedium (Chipkarte) an Dritte zur Nutzung weitergibt. Die Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH kann Dritte beauftragen, die Geschäftsabwicklung in ihrem Namen durchzuführen. Dabei handelt es sich um die HNV ABO-Center des Nahverkehr Hohenlohekreis sowie des Kreisverkehr Schwäbisch Hall.
1.2 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Die Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge ist der Kunde bei der Bekanntgabe besonders hinzuweisen.
2.1 Teilnahmevoraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme am E-Ticketing ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der von der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH festgelegten Form. Durch die Ausgabe der freigeschalteten und personalisierten Chipkarte (Nutzermedium) und die Einrichtung eines Kundenkontos nimmt die Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH den Vertrag stillschweigend an.
Die Teilnahme am E-Ticketing Verfahren ist an die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für ein Girokonto einer Bank oder Sparkasse im SEPA-Raum und mit einem im Bestellformular festgelegten Abbuchungsbetrag gebunden. Der Mindestabbuchungsbetrag für eine Karte beträgt 15,00 EUR. Bei zwei und mehr Karten werden mindestens 30,00 EUR fällig. Weiterhin wird für jede Chipkarte eine jährliche Gebühr gemäß der geltenden Gebührenordnung fällig.
Teilnahmeberechtigt ist jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person. Der Kunde kann weitere Chipkarten unter seiner Kundennummer beantragen, für deren Nutzung und Bezahlung er haftet.
Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
2.2 Vertragsverhältnis
Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der zuständigen Vertriebsstelle (Kundenvertragspartner; siehe ABO-Center des HNV unter Punkt 1.1) und dem Kunden. Die Chipkarte wird anhand der Kartennummer eindeutig dem Kunden zugeordnet. Gibt der Kunde die Chipkarte an andere Personen weiter, so begründet dies keine vertraglichen Beziehungen zwischen der Vertriebsstelle und dem Folgenutzer.
2.3 Vertragsdauer
Beide Seiten können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Der Widerruf der Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren kommt einer Kündigung gleich. Mit der Kündigung ist die Sperrung der Berechtigung verbunden. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.
3.1 An- und Abmeldeverfahren (Check-In/Check-Out)
Im Rahmen des E-Ticketing Verfahrens wird auf Basis von An- und Abmeldedaten der jeweils korrekte Preis einer Einzelfahrt ermittelt. Hierfür ist das lückenlose An- und Abmelden des Fahrgastes an den in Bussen bzw. an den Bahnhöfen befindlichen Terminals notwendig. Bei jedem Umsteigevorgang ist ein erneuter An- und Abmeldevorgang erforderlich. Bei versäumtem Anmeldevorgang fährt der Kunde ohne gültigen Fahrausweis und ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Fehlen Abmeldedaten werden diese vom E-Ticketing Hintergrundsystem nach Möglichkeit rekonstruiert. Bei nicht rekonstruierbaren Abmeldedaten setzt das Hintergrundsystem bei Busfahrten automatisch den Fahrpreis von der Anmeldung bis zum Fahrtende der Linie an, bei Bahnfahrten wird die maximale Preisstufe des rabattierten Einzelfahrausweises berechnet. Mehrfach vergessenes Abmelden kann zur Kündigung des Vertrages führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf erneuten Vertragsabschluss.
3.2 Abrechnung und Zahlungsverkehr
Alle Forderungen der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH bzw. der Vertriebsstelle gegenüber dem Kunden werden bargeldlos über Lastschriftverfahren abgerechnet.
Das Kundenkonto verfügt über ein Guthaben, das erstmals mit Vertragsbeginn über Lastschriftverfahren vom im Bestellschein angegebenen Bankkonto in der vertraglich festgelegten Höhe abgebucht wird. Das Hintergrundsystem ermittelt zur Abrechnung den Gesamtpreis der getätigten Fahrten auf Basis von rabattierten Einzelfahrausweisen. Dieser Betrag wird mit dem vorhandenen Guthaben auf dem Kundenkonto verrechnet. Fällt das Guthaben je Karte unter 5,00 EUR wird automatisch wieder der vertraglich festgelegte Abbuchungsbetrag auf das Kundenkonto gebucht. Nach einer Beendigung des Vertragsverhältnis (beispielsweise durch Kündigung) wird ein eventuell vorhandenes Guthaben auf das Bankkonto des Kunden überwiesen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Bankkonto bereitzuhalten. Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kunden trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, so kann der Vertrag von der Vertriebsstelle mit sofortiger Wirkung gekündigt und die Chipkarte gesperrt werden.
Kosten, die der Vertriebsstelle infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der geltenden Gebührenordnung erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.
3.3 Kontoauszug
Für jedes Kundenkonto wird monatlich eine Abrechnung mit einem Kontoauszug erstellt und dem Kunden auf elektronischem Wege (per E-Mail) zugesandt. Der Versand erfolgt zur Monatsmitte für den Vormonat. Auf Wunsch wird, gegen Erstattung der anfallenden Kosten, der Kontoauszug auch auf dem Postwege übermittelt. Die Höhe der Gebühr ist in der geltenden Gebührenordnung geregelt. Der Kontoauszug enthält eine summarische Aufstellung der in Anspruch genommenen Leistungen. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Einzelnachweis der in Anspruch genommenen Leistungen.
3.4 Einspruchsfrist
Reklamationen sind innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Abrechnung geltend zu machen. Danach gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert.
4.1 Identifikationsmittel
Die Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH stellt dem Kunden mit Lieferung der Chipkarte Login und Passwort für den Internetzugang zur Verfügung, die zur Inanspruchnahme verschiedener Servicefunktionen erforderlich sind. Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine andere Person Kenntnis seiner Identifikationsmittel erlangt. Jede Person, die Kenntnis der Identifikationsmittel erlangt, kann diese zu missbräuchlichen Zwecken einsetzen.
4.2 Datenschutz
Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet und nur für Zwecke genutzt, die der reibungslosen Durchführung des E-Ticketing Verfahrens dienen. Dasselbe gilt für die Nutzungsdaten (CICO-Vorgänge) der Chipkarte. Die Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH ist mit Einwilligung des Kunden auch berechtigt, die personenbezogenen Daten und die Nutzungsdaten des Kunden zur Kundenbetreuung zu nutzen. Datenschutzhinweise unter www.h3nv.de/datenschutz.html.
4.3 Sichere Verwahrung der Chipkarte
Der Kunde hat die Chipkarte sorgfältig aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Jede Person, die in den Besitz der Chipkarte gelangt, hat die Möglichkeit, ohne Einsatz eines Identifikationsmerkmals die Chipkarte zu Bezahlzwecken zu verwenden, solange sie noch nicht gesperrt ist.
4.4 Verlust und Ersatz
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Chipkarte müssen umgehend der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH oder der Vertriebstelle gemeldet werden. Bis zur Meldung des Verlusts der Chipkarte haftet der Karteninhaber für die bis dahin getätigten Fahrten. Nach Meldung des Verlusts wird die Chipkarte gesperrt und ein neues E-Ticket ausgegeben. Die Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH erhebt bei Neuausstellung der Chipkarte eine Bearbeitungsgebühr gemäß der geltenden Gebührenordnung.
4.5 Pflichten bei Funktionsuntüchtigkeit der Chipkarte
Im Fall der Funktionsuntüchtigkeit der Chipkarte oder der Terminals hat der Kunde zum Fahrtantritt einen rabattierten Einzelfahrausweis zu lösen. Er ist sodann verpflichtet, sich mit der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH bzw. der Vertriebsstelle zur Fehlerbehebung in Verbindung zu setzen.
4.6 Mitteilung der Änderung persönlicher Daten
Der Kunde hat der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH bzw. der Vertriebsstelle jede Änderung seiner persönlichen Daten (z.B. Änderung der Adresse) sowie seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer Verletzung dieser Pflicht hat der Nutzer dem Unternehmen hierdurch entstehende Mehraufwendungen und/oder hierdurch entstehenden sonstigen Schaden zu ersetzen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn sie inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im Übrigen heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.