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Die Tarifzonen

Das HNV-Verbundgebiet ist in Tarifzonen in Form von nummerierten Waben eingeteilt. Sie bilden die Grundlage für die Fahrpreise in allen Bussen und Bahnen. Fahrkarten und Fahrpreise sind im ganzen HNV-Land einheitlich – egal, ob Sie mit Bus, Bahn oder Stadtbahn unterwegs sind.

Um eine bessere Übersichtlichkeit zu erreichen, ist nicht jeder Ort im Tarifzonenplan aufgeführt. Im Ortsverzeichnis (S. 2 im PDF) finden Sie jedoch alle Städte und Gemeinden mit zugehöriger Zonennummer.

Fahrpreisermittlung - So geht's

Angenommen, Sie möchten von Bretzfeld nach Ellhofen fahren.

(1) Der Tarifzonenplan zeigt: Die Fahrt führt durch 4 Zonen. Start- und Zielzone zählen mit.

(2) Die Preistabellen (oder die Preisübersicht) zeigen, was die verschiedenen Fahrkarten für 4 Zonen kosten.

Das ist schon alles.

Besonderheiten, auf die Sie achten sollten

  • Zonen-Grenzen werden bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt.
    Beispiel: Von Affaltrach nach Ellhofen sind es 2 Tarifzonen, von Affaltrach nach Eschenau oder nach Wieslensdorf ist es eine Tarifzone.
  • In den jeweils gelösten Tarifzonen können Sie sich frei bewegen.
    Beispiel: Bei Fahrtziel Heilbronn (Zone 10) gilt Ihr Fahrschein für die Innenstadt, für Sontheim, Horkheim, Neckargartach, Frankenbach, Böckingen, Klingenberg und Flein.
  • Für Fahrten innerhalb der Zonen A, B und C gelten Sondertarife. Aber: Wenn Sie diese Zonen durchfahren (oder diese Ziel oder Ausgangspunkt sind), werden ganz normal alle durchfahrenen Tarifzonen berechnet.
    Beispiel: Von Weinsberg nach Biberach sind es 3, von Neuenstadt nach Heilbronn 4 und von Neuenstadt nach Neckarsulm sind es 3 Tarifzonen.
  • Gesamtnetz-Fahrscheine sind auch in den Erweiterungsbereichen gültig.
  • Der direkte verkehrsübliche Fahrweg ist für den Fahrpreis maßgebend.