Die Tarifzonen
Das HNV-Verbundgebiet ist in Tarifzonen in Form von nummerierten Waben eingeteilt. Sie bilden die Grundlage für die Fahrpreise in allen Bussen und Bahnen. Fahrkarten und Fahrpreise sind im ganzen HNV-Land einheitlich – egal, ob Sie mit Bus, Bahn oder Stadtbahn unterwegs sind.
Um eine bessere Übersichtlichkeit zu erreichen, ist nicht jeder Ort im Tarifzonenplan aufgeführt. Im Ortsverzeichnis (S. 2 im PDF) finden Sie jedoch alle Städte und Gemeinden mit zugehöriger Zonennummer.
Fahrpreisermittlung - So geht's
Angenommen, Sie möchten von Bretzfeld nach Ellhofen fahren.
(1) Der Tarifzonenplan zeigt: Die Fahrt führt durch 4 Zonen. Start- und Zielzone zählen mit.
(2) Die Preistabellen (oder die Preisübersicht) zeigen, was die verschiedenen Fahrkarten für 4 Zonen kosten.
Das ist schon alles.

Besonderheiten, auf die Sie achten sollten
- Zonen-Grenzen werden bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt.
Beispiel: Von Affaltrach nach Ellhofen sind es 2 Tarifzonen, von Affaltrach nach Eschenau oder nach Wieslensdorf ist es eine Tarifzone. - In den jeweils gelösten Tarifzonen können Sie sich frei bewegen.
Beispiel: Bei Fahrtziel Heilbronn (Zone 10) gilt Ihr Fahrschein für die Innenstadt, für Sontheim, Horkheim, Neckargartach, Frankenbach, Böckingen, Klingenberg und Flein. - Für Fahrten innerhalb der Zonen A, B und C gelten Sondertarife. Aber: Wenn Sie diese Zonen durchfahren (oder diese Ziel oder Ausgangspunkt sind), werden ganz normal alle durchfahrenen Tarifzonen berechnet.
Beispiel: Von Weinsberg nach Biberach sind es 3, von Neuenstadt nach Heilbronn 4 und von Neuenstadt nach Neckarsulm sind es 3 Tarifzonen. - Gesamtnetz-Fahrscheine sind auch in den Erweiterungsbereichen gültig.
- Der direkte verkehrsübliche Fahrweg ist für den Fahrpreis maßgebend.