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Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um Großkunden-ABO und JobTicket ist Herr Heiko Schäfer.

Telefon: (07131) 88 88 660
schaefer@h3nv.de

Pluspunkte für Unternehmen und Mitarbeiter

Großkunden-ABO

Das HNV-Land liegt inmitten der Region der Weltmarktführer. Zahlreiche namhafte Unternehmen haben hier ihren Sitz. Was für den regionalen Arbeitsmarkt ein echter Glücksfall ist, verkehrt sich im morgendlichen Berufsverkehr jedoch mitunter ins Gegenteil. Scharen von Pendlern sind unterwegs, wichtige Zufahrtsstraßen werden zum Nadelöhr und Parkplätze sind Mangelware.

Wer den täglichen Stau umfahren und sich Parkplatzsuche, Spritkosten und teure Stellplatzgebühren ersparen will, steigt da am besten gleich in Bus, Bahn und Stadtbahn. Für kürzere Arbeitswege empfiehlt sich das ABO-Ticket(PLUS), wer größere Strecken zurück legt, ist mit dem verbundweit gültigen Franken-Ticket günstig unterwegs.

Noch günstiger werden diese Abonnements, wenn der Arbeitgeber HNV-Großkunde ist. Beim Großkunden-ABO agiert der Arbeitgeber als Sammelbesteller für die Pendler-Abonnements der Mitarbeiter. Ticketzustellung und Bezahlung erfolgen über eine Stelle. Diese merkliche Aufwandserleichterung für das ABO-Center wird mit einem Rabatt auf den Ticketpreis vergütet. Je nach Abnahmemenge können verschiedene Rabattstufen erreicht werden.

Vom Großkunden-ABO profitieren Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen, denn auch die Arbeitgeber freuen sich, wenn ihre Mitarbeiter pünktlich und entspannt am Arbeitsplatz erscheinen. Und nicht nur das. Das Serviceangebot kann sich positiv auf die Personalentwicklung auswirken und ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Mehr ÖPNV-Nutzer bedeuten gleichzeitig weniger Individualverkehr. Weniger Autos benötigen weniger teuren Parkraum. Das senkt Kosten und schafft mehr Freiraum für alle.

JobTicket

Eine Weiterentwicklung des Großkunden-ABOs ist das JobTicket. Beim JobTicket gewähren die Unternehmen zusätzlich zum HNV-Mengen-Rabatt einen Arbeitgeberzuschuss zum Ticket. Der Automobilhersteller Audi ist das erste Unternehmen, das vom klassischen Großkunden-ABO auf das JobTicket umgeschwenkt ist. Weitere sind gefolgt.

Als JobTicket sind sowohl zonenbezogene Tickets (analog zum ABO-Ticket) als auch Gesamtnetzfahrscheine (entsprechend dem Franken-Ticket) erhältlich. Das JobTicket ist generell nicht übertragbar. Dafür wird den JobTicket-Nutzern eine Mitnahmeregelung angeboten. Montag bis Freitag ab 19 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztags kann der Ticket-Inhaber im gewählten Gültigkeitsbereichs noch einen weiteren Erwachsenen und zwei Kinder mitfahren lassen. Die Mitfahrer müssen dabei keine Familienmitglieder des Ticket-Inhabers sein.

JobTickets werden ohne Passbild ausgestellt. Statt des Fotos ist der Arbeitgebername und/oder das entsprechende Logo aufgedruckt. Die Tickets sind nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Werkausweis gültig. Der Mitarbeiter selbst bezahlt sein persönliches Ticket durch einen Entgeltabzug. Der Arbeitgeber gibt den vom HNV gewährten Rabatt an den Mitarbeiter weiter und gewährt darüber hinaus einen Zuschuss zum Ticket. Wie hoch die Ersparnis für die Belegschaft ausfällt, hängt von der erreichten Rabattstufe und der Höhe des Arbeitgeberzuschusses ab.

Seit Mai 2023 gibt es das Deutschland-Ticket Job. Dabei handelt es sich um Deutschland-Tickets, für die Unternehmen fünf Prozent weniger bezahlen, wenn sie sie mit mindestens 25 Prozent an ihre Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter weitergeben. Im HNV wurden die meisten bestehenden JobTicket-Vereinbarungen bereits auf das Deutschland-Ticket umgestellt, bei neuen wird gleich das Deutschland-Ticket angeboten. Informationen für Unternehmen und Beschäftigte hat der HNV im Leitfaden "D-Ticket Job im HNV-Land" zusammengestellt.