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  • Gemeinschaftstarif

Den kompletten HNV-Gemeinschaftstarif können Sie als PDF herunterladen.
Er enthält die gemeinsamen Beförderungsbedingungen, die Tarifbestimmungen und Fahrpreise, Sonderregelungen und Übergangsregelungen

Wissenswertes in Kürze

In aller Kürze die wichtigsten Informationen zu Stichworten rund um die Fahrscheine im HNV-Land.
Weitere häufige Fragen und die passenden Antworten finden Sie auch in unserer FAQ-Liste.

  • Anschlussfahrschein
  • BahnCard-Ermäßigung
  • Beförderungsbedingungen
  • Bergbahn Künzelsau / Citybus Künzelsau
  • Betriebsschluss
  • Erhöhtes Beförderungsentgelt
  • Fahrradbeförderung
  • Fahrscheinentwertung
  • Fundsachen
  • Gruppen

Inhaber*innen von Zeitkarten können mit Anschlussfahrscheinen über den Geltungsbereich der Zeitkarte hinaus fahren; dabei werden nur die anschließenden Zonen berechnet. Es steht das gesamte HNV-Fahrscheinsortiment zur Verfügung. Der Anschlussfahrschein ist vor Fahrtbeginn im Bus, an der DB-Fahrkartenausgabe oder am Fahrscheinautomaten zu lösen.

Inhaber*innen einer BahnCard der DB AG (BahnCard 25, 50) erhalten im HNV auf den Einzelfahrschein für Erwachsene eine Ermäßigung von rund 25 Prozent. Die genauen Preise dieser sogenannten BahnCard-Tickets sind in der Fahrpreistabelle für Einzelfahrscheine aufgeführt.

Die allgemeinen Beförderungsbedingungen des HNV werden mit Betreten des Fahrzeugs/der Betriebsanlage bzw. mit Lösen eines Fahrausweises anerkannt. Sie können bei den Verkehrsunternehmen, der HNV-Geschäftsstelle oder hier auf der HNV-Internetseite eingesehen werden.

Für die Bergbahn Künzelsau gelten eigene Tarife. Sämtliche Bergbahn-Fahrscheine gelten auch im Citybus Künzelsau. HNV-Fahrscheine werden ohne Aufpreis anerkannt. Preisübersichten und Fahrpläne sind im Bürgerbüro der Stadt Künzelsau und in den KundenCentern erhältlich.

Fahrscheine mit einer zeitlichen Gültigkeit bis Betriebsschluss gelten an allen Tagen bis 3.00 Uhr des Folgetages.

Ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrichten. Ebenso wird ein Fahrgast mit Bußgeld belangt, wenn er mutwillig Sitze oder ähnliches beschmutzt oder beschädigt.

Im HNV ist die Mitnahme von Fahrrädern im Schienenverkehr möglich. Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Fahrräder werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt sind und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer haben in jedem Fall Vorrang. Jeder Fahrgast darf maximal ein Fahrrad mitnehmen.

Eine grundsätzliche Fahrradbeförderung in Bussen des HNV ist ausgeschlossen. Ausnahmen bilden die Regiobuslinien 7 (Waldenburg – Künzelsau), 11 (Möckmühl – Dörzbach), 19 (Künzelsau – Bad Mergentheim) und 640 (Heilbronn – Beilstein). Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Der Fahrgast ist außerdem dazu verpflichtet, sein Fahrrad mit dem dafür vorgesehenen Gurt (falls vorhanden) so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug darstellt. Die Mitnahme ist auf zweirädrige Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor und Mofas sind von der Beförderung ausgeschlossen. 

Pro Fahrzeug werden maximal 2 Fahrräder ohne Anhänger (keine Sonderbauformen) auf der ausgewiesenen Fläche gegenüber der Mitteltür befördert. Die Beförderung ist nur im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten möglich. Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Fahrgäste mit Kinderwagen, und Rollstuhlfahrer und Fahrgäste ohne Fahrrad haben Vorrang. Die Entscheidung über die Fahrradmitnahme obliegt im Zweifelsfall dem Fahrpersonal.

An den Wochenenden über die Sommermonate finden einzelne Fahrten der Linie 635 (Willsbach – Wüstenrot) mit Fahrrad-Anhänger statt.

An Werktagen ab 9 Uhr und vor 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags, ist die Fahrradbeförderung kostenlos. Im Berufsverkehr (Mo – Fr, 6 – 9 Uhr) muss für das Rad eine HNV-Fahrradkarte (2,60 €, Stand: 01.01.2026) gelöst werden.

HNV-Fahrscheine sind in der Regel mit Kauf entwertet. Die Tageskarten aus dem Vorverkauf und die für den Stadtverkehr angebotenen 4er-Karten müssen bei Fahrtantritt entwertet werden. Bei Defekt des Entwerters ist der Fahrschein unaufgefordert dem Fahr- bzw. Begleitpersonal zur Entwertung vorzulegen. Alternativ ist der Fahrschein von Hand zu entwerten, d. h. es sind Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns einzutragen.

Der HNV koordiniert die Fahrpläne und sorgt für einen einheitlichen Tarif. Den Fahrbetrieb führen die Verkehrsunternehmen durch. Bei Fundsachen wenden Sie sich direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen.

Reisegruppen sollten sich rechtzeitig (min. eine Woche im Voraus) vor der geplanten Fahrt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen anmelden. Bitte achten Sie schon bei der Planung Ihrer Gruppenfahrt darauf, Fahrzeiten außerhalb des Berufs- und Schülerverkehrs zu wählen.

  • Gültigkeitsdauer aller HNV-Monatskarten
  • Kinder
  • Kindergartengruppen
  • Kombi-Ticket
  • Mitnahmeregelung
  • Mobilitätseingeschränkte Personen
  • Mobilitätsgarantie
  • Stadtverkehr Schwäbisch Hall
  • Tiere und Sachen (siehe auch Mitnahmeregelung)
  • Zuschlagkarten 1. Klasse

Alle Monatskarten sind vom ersten Tag des Kalendermonats bis zum ersten Werktag (Samstag = Werktag) des Folgemonats gültig.

Kinder unter 6 Jahre sowie Kinder von Kindergartengruppen werden im HNV nur in Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahre (bzw. 3 Kinder einer Kindergartengruppe) unentgeltlich mitnehmen; für weitere Kinder ist der Kinderfahrpreis zu entrichten. Bei der TageskartePLUS ist die unentgeltliche Mitnahme auf maximal 3 Kinder unter 6 Jahre (bzw. 3 Kinder einer Kindergartengruppe) pro TageskartePLUS beschränkt.

Für Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahre gilt im HNV der Kindertarif (auch mit (((eTicket Kind). Ab 15 Jahre gilt der Erwachsenentarif. Für die Zone A (Heilbronn) wird in Vorverkaufsstellen eine Kinder-Sammelkarte mit jeweils vier Einzelfahrten angeboten.

Kindergartengruppen können beim Busfahrer wahlweise Tageskarten oder eine spezielle Kindergartengruppenkarte lösen. Die Kindergartengruppenkarte kann ab einer Gruppe von insgesamt zehn Personen (Begleitperson und Kinder unabhängig vom Alter) ausgestellt werden. Pro Person ist dabei der jeweils gültige Tarif eines Kinderfahrscheins für die betreffende Fahrstrecke bzw. Preisstufe zu bezahlen. Die Kindergartengruppenkarte gilt als Tageskarte und ist somit für Hin- und Rückfahrt gültig. Die Begleitpersonen müssen einen entsprechenden Nachweis (Dienstausweis o. ä.) mit sich führen.

In Kooperation mit zahlreichen Veranstaltern bietet der HNV Kombi-Tickets an. Hier gilt Eintrittskarte = Fahrschein. Alle Kombi-Tickets sind mit einem entsprechenden HNV-Aufdruck gekennzeichnet. In der Regel gelten sie ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis zum Betriebsschluss am selben Tag als Fahrschein für Bus, Bahn und Stadtbahn im ganzen HNV-Land. Eine Ausnahme bilden die Vormittags- und Nachmittags-Veranstaltungen des Theaters Heilbronn. Hier gilt die Eintrittskarte ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis drei Stunden nach Veranstaltungsende als Fahrschein.

Die Mitnahmeregelung beim Franken-Abo Plus ist nicht familiengebunden. Anstelle eines Erwachsenen kann auch ein weiteres Kind mitfahren. Anstelle eines Erwachsenen oder eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden. Bei der Tageskarte Plus kann eine Person durch ein Fahrrad oder einen Hund ersetzt werden. Bei Vorliegen eines Landesfamilienpasses können alle darin eingetragenen Personen die Mitnahmeregelung des Franken-Abo Plus bzw. der Tageskarte Plus nutzen. Generell gilt: Die gemeinsam reisenden Personen müssen während der Fahrt zusammenbleiben.

Besitzer*innen eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke werden unentgeltlich befördert, ebenso eine Begleitperson (wenn ein „B“ im Ausweis vermerkt ist).

Die Mobilitätsgarantie ist ein Pünktlichkeitsversprechen für Stammkund*innen. Inhaber*innen eines Franken-Abos (auch Franken-Abo Plus), eines Senioren-Abos oder eines HNV-JobTickets sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung (gültiger Wertmarke) können, wenn Bus oder Bahn mehr als 30 Minuten verspätet und keine anderen Fahralternativen vorhanden sind auf ein Taxi umsteigen. Die Taxikosten werden bis zu einer Höhe von maximal 35,- Euro erstattet, wenn ein Verschulden des Verkehrsunternehmens vorlag. Die Mobilitätsgarantie gilt nicht für Inhaber*innen eines Deutschland-Tickets.

HNV-Fahrkarten mit Start/Ziel Schwäbisch Hall bzw. der Preisstufe "Netz" werden im Stadtbus Schwäbisch Hall anerkannt. Das Senioren-Abo ist von dieser Regelung ausgenommen. Es wird im KreisVerkehr Schwäbisch Hall in den Linien 1 bis 11 nicht anerkannt. Für Fahrten in diesen Linien müssen Inhaber*innen eines Senioren-Abos einen Fahrschein nach Tarif des KreisVerkehrs Schwäbisch Hall lösen.

Pro Hund ist eine Kinder-Einzelkarte für den jeweiligen Geltungsbereich zu lösen. Als Hunde-Monatskarte (Gesamtnetz) ist eine Monatskarte Erwachsene für 1 Zone zu lösen. Kleine Tiere in Behältnissen, Blindenführhunde, entsprechend gekennzeichnete andere Assistenzhunde, Polizeihunde und Hunde von freifahrtberechtigten Schwerbehinderten werden unentgeltlich befördert. Inhaber eines Franken-Abos (auch Franken-Abo Plus), eines Senioren-Abos, eines Job- oder Deutschland-Tickets (nicht D-Ticket JugendBW) können unentgeltlich einen Hund mitnehmen.

Kinderwagen und Krankenfahrstühle (sofern nicht zweckentfremdet) sowie Handgepäck werden unentgeltlich befördert. Für sperriges Gut ist der Fahrpreis für Erwachsene zu lösen.

Bei Einzelfahrten ist zusätzlich eine Kinder-Einzelkarte für die 1. Klasse-Fahrstrecke zu lösen.

Bei Abonnements und Monatskarten (ausgenommen Schüler-Tickets) ist eine pauschale Monatszuschlagskarte (63,00 € / Stand: 01.01.2026) zu erwerben. Bei der Monatskarte für jedermann kann die Monatszuschlagskarte auch zusammen mit der Monatskarte am Fahrscheinautomat gelöst werden. Die Monatszuschlagskarte für die 1. Klasse gilt in Verbindung mit einer HNV-Zeitkarte im HNV-Gebiet, in Verbindung mit einem D-Ticket in ganz Baden-Württemberg.