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  • Gemeinschaftstarif

Den kompletten HNV-Gemeinschaftstarif können Sie als PDF herunterladen.
Er enthält die gemeinsamen Beförderungsbedingungen, die Tarifbestimmungen und Fahrpreise, Sonderregelungen und Übergangsregelungen

Wissenswertes in Kürze

In aller Kürze die wichtigsten Informationen zu Stichworten rund um die Fahrscheine im HNV-Land.
Weitere häufige Fragen und die passenden Antworten finden Sie auch in unserer FAQ-Liste.

  • Anschlussfahrschein
  • BahnCard-Ermäßigung
  • Beförderungsbedingungen
  • Bergbahn Künzelsau / Citybus Künzelsau
  • Betriebsschluss
  • Erhöhtes Beförderungsentgelt
  • (((eTicketHNV
  • Fahrradbeförderung
  • Fahrscheinentwertung
  • Fundsachen
  • Gruppen

Inhaber von Zeitkarten können mit Anschlussfahrscheinen über den Geltungsbereich der Zeitkarte hinaus fahren; dabei werden nur die anschließenden Zonen berechnet. Es steht das gesamte HNV-Fahrscheinsortiment zur Verfügung. Der Anschlussfahrschein ist vor Fahrtbeginn im Bus, an der DB-Fahrkartenausgabe oder am Fahrscheinautomaten zu lösen.

Inhaber einer BahnCard der DB AG (es gilt das gesamte BC-Portfolio: BahnCard 25, 50 und 100) erhalten im HNV auf den Einzelfahrschein für Erwachsene eine Ermäßigung von rund 25 Prozent. Die genauen Preise dieser sogenannten BahnCard-Tickets sind in der Fahrpreistabelle für Einzelfahrscheine aufgeführt.

Ausnahme BahnCard 100 in Heilbronn:
Die BC 100 wird im Rahmen der City-Ticket-Regelung generell für Fahrten mit allen Verbundverkehrsmitteln in der Stadtzone Heilbronn (Zone A bzw. Zonen 10 und 20) anerkannt. Diese Regelung gilt ausschließlich für Heilbronn.

Die allgemeinen Beförderungsbedingungen des HNV werden mit Betreten des Fahrzeugs/der Betriebsanlage bzw. mit Lösen eines Fahrausweises anerkannt. Sie können bei den Verkehrsunternehmen, der HNV-Geschäftsstelle oder hier auf der HNV-Internetseite eingesehen werden.

Für die Bergbahn Künzelsau gelten eigene Tarife. Sämtliche Bergbahn-Fahrscheine gelten auch im Citybus Künzelsau. HNV-Fahrscheine werden ohne Aufpreis anerkannt. Preisübersichten und Fahrpläne sind im Bürgerbüro der Stadt Künzelsau und in den KundenCentern erhältlich.

Fahrscheine mit einer zeitlichen Gültigkeit bis Betriebsschluss gelten an allen Tagen bis 3.00 Uhr des Folgetages.

Ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrichten. Ebenso wird ein Fahrgast mit Bußgeld belangt, wenn er mutwillig Sitze oder ähnliches beschmutzt oder beschädigt.

Das (((eTicket ist ein elektronischer Fahrschein für Gelegenheitsnutzer. Ein vorab aufgeladenes Guthaben wird für Bus- und Bahnfahrten verwendet. Der Nutzer muss sich mit seinem Ticket bei jeder Fahrt an- und abmelden (Check-In/Check-Out). Abgerechnet werden rabattierte Einzelfahrscheine bzw. beim (((eTicket Kind der Kindertarif.

Im HNV ist die Mitnahme von Fahrrädern im Schienenverkehr möglich. Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Fahrräder werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt sind und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer haben in jedem Fall Vorrang. Jeder Fahrgast darf maximal ein Fahrrad mitnehmen. Eine grundsätzliche Fahrradbeförderung in Bussen des HNV ist ausgeschlossen. Ausnahmen bilden die Regiobuslinien 7 (Waldenburg – Künzelsau), 11 (Möckmühl – Dörzbach) und 19 (Künzelsau – Bad Mergentheim). An den Wochenenden über die Sommermonate finden einzelne Fahrten der Linie 635 (Willsbach – Wüstenrot) mit Fahrrad-Anhänger statt.

An Werktagen ab 9 Uhr und vor 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags, ist die Fahrradbeförderung kostenlos. Im Berufsverkehr (Mo – Fr, 6 – 9 Uhr) muss für das Rad eine HNV-Fahrradkarte (2,– €) gelöst werden.

HNV-Fahrscheine sind in der Regel mit Kauf entwertet. Die Tageskarten aus dem Vorverkauf und die für den Stadtverkehr angebotenen 4er-Karten müssen bei Fahrtantritt entwertet werden. Bei Defekt des Entwerters ist der Fahrschein unaufgefordert dem Fahr- bzw. Begleitpersonal zur Entwertung vorzulegen. Alternativ ist der Fahrschein von Hand zu entwerten, d. h. es sind Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns einzutragen.

Der HNV koordiniert die Fahrpläne und sorgt für einen einheitlichen Tarif. Den Fahrbetrieb führen die Verkehrsunternehmen durch. Bei Fundsachen wenden Sie sich direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen.

Reisegruppen sollten sich rechtzeitig (min. eine Woche im Voraus) vor der geplanten Fahrt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen anmelden. Bitte achten Sie schon bei der Planung Ihrer Gruppenfahrt darauf, Fahrzeiten außerhalb des Berufs- und Schülerverkehrs zu wählen.

  • Gültigkeitsdauer aller HNV-Monatskarten
  • Kinder
  • Kindergartengruppen
  • Kombi-Ticket
  • Mitnahmeregelung
  • Mobilitätseingeschränkte Personen
  • Mobilitätsgarantie
  • Stadtverkehr Schwäbisch Hall
  • Tiere und Sachen (siehe auch Mitnahmeregelung)
  • Verbundpass
  • Zuschlagkarten 1. Klasse

Alle Monatskarten sind vom ersten Tag des Kalendermonats bis zum ersten Werktag (Samstag = Werktag) des Folgemonats gültig.

Kinder unter 6 Jahre sowie Kinder von Kindergartengruppen werden im HNV nur in Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahre (bzw. 3 Kinder einer Kindergartengruppe) unentgeltlich mitnehmen; für weitere Kinder ist der Kinderfahrpreis zu entrichten. Bei der TageskartePLUS ist die unentgeltliche Mitnahme auf maximal 3 Kinder unter 6 Jahre (bzw. 3 Kinder einer Kindergartengruppe) pro TageskartePLUS beschränkt.

Für Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahre gilt im HNV der Kindertarif (auch mit (((eTicket Kind). Ab 15 Jahre gilt der Erwachsenentarif. Für die Zone A (Heilbronn) wird in Vorverkaufsstellen eine Kinder-Sammelkarte mit jeweils vier Einzelfahrten angeboten.

Kindergartengruppen können beim Busfahrer wahlweise Tageskarten oder eine spezielle Kindergartengruppenkarte lösen. Die Kindergartengruppenkarte kann ab einer Gruppe von insgesamt zehn Personen (Begleitperson und Kinder unabhängig vom Alter) ausgestellt werden. Pro Person ist dabei der jeweils gültige Tarif eines Kinderfahrscheins für die betreffende Fahrstrecke bzw. Preisstufe zu bezahlen. Die Kindergartengruppenkarte gilt als Tageskarte und ist somit für Hin- und Rückfahrt gültig. Die Begleitpersonen müssen einen entsprechenden Nachweis (Dienstausweis o. ä.) mit sich führen.

In Kooperation mit zahlreichen Veranstaltern bietet der HNV Kombi-Tickets an. Hier gilt Eintrittskarte = Fahrschein. Alle Kombi-Tickets sind mit einem entsprechenden HNV-Aufdruck gekennzeichnet. In der Regel gelten sie ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis zum Betriebsschluss am selben Tag als Fahrschein für Bus, Bahn und Stadtbahn im ganzen HNV-Land. Eine Ausnahme bilden die Vormittags- und Nachmittags-Veranstaltungen des Theaters Heilbronn. Hier gilt die Eintrittskarte ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis drei Stunden nach Veranstaltungsende als Fahrschein.

Die Mitnahmeregelung beim ABO-TicketPLUS ist nicht familiengebunden. Anstelle eines Erwachsenen kann auch ein weiteres Kind mitfahren. Anstelle eines Erwachsenen oder eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden. Bei der TageskartePLUS kann eine Person durch ein Fahrrad oder einen Hund ersetzt werden. Bei Vorliegen eines Landesfamilienpasses können alle darin eingetragenen Personen die Mitnahmeregelung des ABO-TicketPLUS bzw. der TageskartePLUS nutzen. Generell gilt: Die gemeinsam reisenden Personen müssen während der Fahrt zusammenbleiben.

Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke werden unentgeltlich befördert, ebenso eine Begleitperson (wenn ein „B“ im Ausweis vermerkt ist).

Die Mobilitätsgarantie ist ein Pünktlichkeitsversprechen für Stammkunden. Inhaber eines ABO-Tickets (auch ABO-TicketPLUS), eines Franken-, Sahne- oder JobTickets sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung (gültiger Wertmarke) können, wenn Bus oder Bahn mehr als 30 Minuten verspätet und keine anderen Fahralternativen vorhanden sind auf ein Taxi umsteigen. Die Taxikosten werden bis zu einer Höhe von maximal 35,- Euro erstattet, wenn ein Verschulden des Verkehrsunternehmens vorlag.

HNV-Fahrkarten mit Start/Ziel Schwäbisch Hall bzw. der Preisstufe "Netz" werden im Stadtbus Schwäbisch Hall anerkannt. Das Sahne-Ticket ist von dieser Regelung ausgenommen. Es wird im KreisVerkehr Schwäbisch Hall in den Linien 1 bis 11 nicht anerkannt. Für Fahrten in diesen Linien müssen Sahne-Ticket-Inhaber einen Fahrschein nach Tarif des KreisVerkehrs Schwäbisch Hall lösen.

Pro Hund ist eine Kinder-Einzelkarte für den jeweiligen Geltungsbereich zu lösen. Als Hunde-Monatskarte (Gesamtnetz) ist eine Monatskarte Erwachsene für 1 Zone zu lösen. Kleine Tiere in Behältnissen, Blindenführhunde, Polizeihunde und Hunde von freifahrtberechtigten Schwerbehinderten werden unentgeltlich befördert. Inhaber eines ABO-Tickets (auch ABO-TicketPLUS), eines Franken-, Sahne- oder JobTickets können unentgeltlich einen Hund mitnehmen.

Kinderwagen und Krankenfahrstühle (sofern nicht zweckentfremdet) sowie Handgepäck werden unentgeltlich befördert. Für sperriges Gut ist der Fahrpreis für Erwachsene zu lösen.

Zur Nutzung ermäßigter Monatskarten für Schüler und Senioren (gilt nicht bei Abonnements) ist als Berechtigungsnachweis ein Verbundpass nötig. Er muss immer mit der gültigen Monatskarte mitgeführt werden. (Alternativ gelten für Schülermonatskarten auch gültige Schüler- oder Studentenausweise mit Lichtbild.) Der Verbundpass wird kostenlos gegen Vorlage des Schul- bzw. Altersnachweises in den HNV-KundenCentern ausgegeben. Bestellformulare gibt es auch in den Vorverkaufsstellen und den Verkehrsunternehmen. Schüler-Verbundpässe müssen ab dem 15. Geburtstag jährlich (pro Schuljahr) im zuständigen Schulsekretariat oder im HNV-KundenCenter verlängert werden.

Bei Einzelfahrten ist zusätzlich eine Kinder-Einzelkarte für die 1. Klasse-Fahrstrecke zu lösen. Bei ABO-Tickets, Monatskarten für Jedermann und Seniorenkarten ist an der DB-Fahrkartenausgabe eine pauschale Monatszuschlagskarte (66,00 € / Stand: 01.01.2023) zu erwerben. Bei der Monatskarte für Jedermann kann die Monatszuschlagskarte auch zusammen mit der Monatskarte am Fahrscheinautomat gelöst werden.