Aktuelles
3G in Bus und Bahn
Das von Bund und Ländern geänderte Infektionsschutzgesetz tritt am Mittwoch, den 24. November 2021 in Kraft. Die Neuregelung beinhaltet unter anderem das Einhalten der 3G-Regel im Nah- und Fernverkehr. Damit darf auch in die Busse und Bahnen im HNV-Land nur noch einsteigen, wer eine medizinische Maske trägt und neben dem gültigen Ticket den entsprechenden Nachweis bei sich hat. Ausgenommen von der 3G-Nachweispflicht sind Schülerinnen und Schüler und Kinder unter sechs Jahren.
3G steht für "geimpft, genesen, getestet". Es muss ein Impfnachweis oder Genesenennachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorgezeigt werden. Ein Selbsttest ist nicht erlaubt. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Die neuen Corona-Regeln sollen bis zum 19. März 2022 gelten und können vom Bundestag gegebenenfalls um bis zu drei weitere Monate verlängert werden. Beschlossen wurde aber auch eine Evaluierungsklausel. Diese besagt, dass die festgelegten Regelungen bis 9. Dezember überprüft und gegebenenfalls angepasst beziehungsweise verschärft werden können.
Weitere Informationen:
FAQ zu 3G und Maskenpflicht im ÖPNV (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg)