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Ab Montag gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht
Laut Kabinettsbeschluss der Landesregierung wird ab kommenden Montag, den 27. April in ganz Baden-Württemberg - unter anderem auch im ÖPNV - das Tragen einer Mund-/Nasenmaske Pflicht. Dies gilt für alle Personen ab dem 6. Lebensjahr. Wer eine Maske trägt, reduziert das Risiko für die weitere Ausbreitung des Corona-Virus.
Davon profitieren alle Fahrgäste. Das heißt zum Einkaufen gehen oder Bus und Bahn fahren: Maske auf! Bitte auch die übrigen Hygieneregeln nicht vergessen, Hände waschen, nicht drängeln, Abstand halten und bei Krankheit zu Hause bleiben.
Kaufen Sie, falls Sie über keine Monatskarte oder kein Fahrschein-Abo verfügen, digitale Tickets: Handy-Ticket, (((eTicket oder ein Online-Ticket.
Weitere nützliche Informationen:
>> VDV-Erklärfilm: Mit Bus und Bahn zur Schule / Corona-Schutzmaßnahmen
>> Verhaltensregeln in der Corona-Krise in HNV-Verkehrsmitteln