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Aktuelles

15.01.2019

Hier können Sie mitreden!

Gemeinsam für einen besseren Schienenpersonennahverkehr - 
Die Verkehrsverbünde suchen für den Fahrgastbeirat des Landes Baden-Württemberg (FGB-BW) neue Mitglieder!

Sie fahren regelmäßig Zug und haben vielfältige eigene Erfahrungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gesammelt. Sie sehen wo es klemmt und haben Ideen wie und was verbessert werden könnte. Sie sind kommunikativ und möchten sich aktiv für den SPNV engagieren. Dann sollten Sie sich überlegen, Mitglied des Fahrgastbeirats für den vom Land Baden-Württemberg bestellten SPNV zu werden.

Als Fahrgastbeirätin oder Fahrgastbeirat haben Sie die Möglichkeit, direkt bei den SPNV-Verantwortlichen nachzuhaken, Hintergründe zu erfragen und Ihre Vorschläge zur Diskussion zu stellen. Sie haben die Chance, sich einzubringen und an der Weiterentwicklung des SPNV im Sinne der Kunden mitzuwirken. Der SPNV ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und umfasst den schienengebundenen Verkehr. Busverkehr gehört nicht dazu.


Was ist der Fahrgastbeirat-BW?
Beim Fahrgastbeirat handelt es sich um ein ehrenamtliches Gremium, welches zur einen Hälfte aus interessierten SPNV-NutzerInnen und zu anderen Hälfte aus VertreterInnen verschiedener Verbände besteht. Als beratendes Gremium stellt der Fahrgastbeirat-BW ein wichtiges Bindeglied zwischen den SPNV NutzerInnen und dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger dar.

Seit wann gibt es den Fahrgastbeirat-BW?
Verkehrsminister Winfried Hermann hat im April 2012 den Fahrgastbeirat Baden-Württemberg ins Leben gerufen, um dadurch das Angebot im SPNV noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden abstimmen zu können.

Wo und wie oft trifft sich der Fahrgastbeirat-BW?
Mindestens dreimal im Jahr treffen sich die Mitglieder des Fahrgastbeirats-BW – je nach Bedarf auch häufiger – in Stuttgart. Zusätzlich bestehen verschiedene Arbeitsgruppen, die vorab verschiedene Themen aufbereiten, bevor sie die Ergebnisse ihrer Recherchen im Plenum zur Weiterbearbeitung präsentieren.

Wie lange ist die Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW?
Der Fahrgastbeirat hat seine Amtszeit von zwei auf drei Jahre verlängert.
Die 4. Amtszeit wird im Mai 2019 beginnen und im Mai 2022 enden.

Aufgaben des Fahrgastbeirats-BW
Der Fahrgastbeirat-BW beschäftigt sich mit allen Themen rund ums Zugfahren. Kontinuierlich erhält der Fahrgastbeirat aus erster Hand Neuigkeiten und Veränderungen, die den SPNV betreffen. Der Fahrgastbeirat berät das Land Baden-Württemberg, stellvertretend entsprechende Abteilungen im Ministerium für Verkehr (VM), bei SPNV-relevanten Themen und kann selbst Anregungen und Vorschläge gegenüber dem Land machen, um die Akzeptanz des SPNV zu verbessern und seine Attraktivität zu erhöhen.

Welche Themen wurden bislang vertieft und was wurde bislang erreicht?

Erfolge in der 1. Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW:

  • direkte Beteiligung der SPNV-NutzerInnen bei der Aufstellung der Fahrpläne
  • Erhalt des Kursbuches Baden-Württemberg
  • Veröffentlichung der monatlichen Pünktlichkeitswerte.

Themen der Sitzungen des Fahrgastbeirats-BW in der 2. Amtszeit (eine Auswahl):

  • Umsetzung des „Zielkonzept 2025“,
  • Beschwerdemanagement DB und Ombudsstelle,
  • Fahrplan 2016, Landestarif, Semesterticket, Bahnbetrieb (Pünktlichkeit),
  • Bahnhöfe (Barrierefreiheit, Modernisierungsprogramm).

Schwerpunkte der 3. Amtszeit waren u.a.:

  • Veröffentlichung eines Forderungskatalogs mit Grundanforderungen an Bahnhöfe und Züge
  • Sicherheit in Zügen und Verbesserung der Pünktlichkeit
  • Pendler-Erstattungsregelungen bei Verspätungen


Über die aktuelle Arbeit des FGB-BW berichtet die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) im Internet unter: https://www.nvbw.de/aufgaben/fahrgastbeirat/


Auswahlverfahren
Das VM hat die Verkehrsverbünde für die Suche nach engagierten SPNV-NutzerInnen um Unterstützung gebeten. Die Verkehrsverbünde leiten zwei bis drei geeignete Bewerbungen an das VM weiter, welches daraufhin aus diesen Bewerbungen bis Ende März 2019 die endgültige Auswahl trifft.


Bewerben Sie sich!!
Sie sind ein Fahrgast, der mit offenen Augen den SPNV nutzt und sein Wissen und seine Wünsche einbringen möchte? Dann bewerben Sie sich bitte. Hierzu füllen Sie einfach den Bewerbungsbogen aus und senden diesen bis spätestens 28.02.2019 an den HNV.

Post: HNV GmbH, Olgastr. 2, 74072 Heilbronn
Fax: (0 71 31) 8 88 86-99
E-Mail: info@h3nv.de