Aktuelles
Viel Mobilität für wenig Geld
Bürger/innen des Stadtkreises Heilbronn, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und Zwölftes Buch (SGB XII) (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, können im Rahmen des Heilbronner Flexi-Tickets ab 01.09.2019 das Sahneticket II (als Monatskarte) oder eine Monatskarte Zone A vergünstigt erwerben. Kinder sind ausgenommen, da deren Bedarf an Mobilität zum einen durch den Anspruch auf Familienpass mit 40 Busfahrkarten der städtischen Verkehrsbetriebe gedeckt ist. Zum anderen können Kinder bis zum 6. Lebensjahr öffentliche Verkehrsmittel mit einer Begleitperson kostenlos nutzen. Weiter wird die Schülerbeförderung im Rahmen des Bildungsund Teilhabepakets finanziert.
Ab 19.08.2019 können die Berechtigten unter Vorlage ihres Ausweises und aktuellen Leistungsbescheids nach dem SGB II oder SGB XII bzw. Leistungsbescheinigung nach dem SGB XII oder AsylbLG Gutscheine im Wert von 25 EUR pro Monat bei allen Bürgerämtern der Stadt Heilbronn erhalten. Die Gutscheine werden für den gesamten aktuellen Bewilligungszeitraum an die Leistungsberechtigten und deren erwachsenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ausgehändigt.
Unter Vorlage des Ausweises und Zahlung des entsprechenden Eigenanteils für das Sahneticket II in der Monatskarten-Variante (gültig ab 8 Uhr für das gesamte HNV-Land) bzw. die Monatskarte Zone A (reguläres Ticket ohne zeitliche Einschränkung) können die Gutscheine bei allen SWHN-Vorverkaufsstellen in Heilbronn eingelöst werden. Das Sahneticket II bzw. das Monatsticket Zone A kann monatlich ab dem 20. eines jeden Monatsfür den Folgemonat erworben werden. Eine Abo-Verpflichtung besteht nicht.