FAQ - Fragen und Antworten

zum (((eTicketHNV

Das (((eTicketHNV

flexibel

günstig

mobil

 

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(((eTicketHNV (elektronischer Fahrschein für Gelegenheitskunden)

Oft gestellte Fragen:

  • Können mehrere Personen gleichzeitig mit dem (((eTicketHNV fahren?
  • Gibt es ein (((eTicketHNV speziell für Kinder?
  • Gibt es beim (((eTicketHNV auch den Kurzstreckentarif?
  • Wo gilt das (((eTicketHNV?
  • Was passiert mit meinem Guthaben, wenn ich das (((eTicketHNV kündige?
  • Was ist, wenn ich mein (((eTicketHNV verloren habe?
  • Was ist, wenn ich einmal einen Check-Out vergessen habe?
  • Was ist, wenn ein Terminal defekt ist?
  • Das An-/Abmelden am Bahnsteig-Terminal klappt nicht auf Anhieb. Woran liegt das?
  • Was ist, wenn ich mein Ticket beim Einstieg zweimal ans Terminal gehalten habe?

Nein, es kann immer nur eine Person mit dem (((eTicket fahren. Die Karte ist jedoch übertragbar. D.h. sie kann problemlos zur Nutzung an andere Personen (z.B. Familienmitglieder) verliehen werden. Wenn mehrere Personen gemeinsam die Vorteile des (((eTickets nutzen möchten, benötigt jeder eine Karte.

Ja. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren können das (((eTicket Kind nutzen. Abgerechnet wird hier nach dem Kindertarif (ohne weiteren Rabatt).

Nein. Das spezielle Kurzstrecken-Ticket kann nur direkt im Bus (Barverkauf) gelöst werden. Bei der (((eTicket-Nutzung wird beim Erwachsenen-Ticket der Preis des rabattierten Einzelfahrscheins und beim Kinder-Ticket der Kindertarif für die jeweils befahre(n) Zone(n) berechnet.

Das Ticket gilt im ganzen HNV-Land (Ausnahme: Übergangsbereiche KVV + Rems-Murr-Kreis) und darüber hinaus im gesamten Verbundgebiet des KreisVerkehrs Schwäbisch Hall. Wie weit sich das HNV-Gesamtnetz erstreckt, ist aus dem Tarifzonenplan ersichtlich, Informationen zum Netz des KreisVerkehrs finden sich unter www.kreisverkehr-sha.de.

 

Das bestehende Guthaben wird Ihnen im Falle einer Kündigung - nach Abrechnung aller Fahrten - auf Ihr Konto zurück überwiesen.

In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich die zuständige Abrechnungsstelle (NVH) informieren, damit Ihr Ticket gesperrt und eine Ersatzkarte ausgestellt werden kann:
Nahverkehr Hohenlohekreis (E-Mail: eticket@nvh.de / Tel. 0 79 40 - 91 44 14, Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr | 8–12 Uhr). 

Bis zur Meldung des Verlustes der Chipkarte haften Sie als Karteninhaber für die bis dahin getätigten Fahrten. Die Gebühr für die Neuausstellung der Karte beträgt 10,- Euro.

Check-Out vergessen? Kein Problem. Die Daten können Sie nachtragen lassen. Auf der Website des Kundenvertragspartners NVH steht hierfür ein Online-Formular bereit. Alternativ können Sie den vergessenen Abmeldevorgang auch per Mail oder telefonisch melden. E-Mail: eticket@nvh.de / Tel. 0 79 40 - 91 44 14, Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr | 8–12 Uhr

Lässt sich die tatsächliche Fahrt nicht rekonstruieren, gilt bei Busfahrten der Preis bis zur Endhaltestelle der Linie. Bei Zugfahrten wird der Preis für den rabattierten Einzelfahrschein der höchsten Preisstufe (ab 11 Zonen) berechnet. Mehrfach vergessenes Abmelden kann zur Kündigung des Vertrags führen!

Wer nicht eincheckt, fährt ohne gültigen Fahrausweis und muss im Falle einer Fahrscheinkontrolle das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen.

Bei einem defekten Terminal im Bus lösen Sie ausnahmsweise einen ermäßigten Einzelfahrschein beim Fahrer, den Sie in diesem Fall bar bezahlen. Ist das Terminal am Ausstieg defekt, checken Sie vorne beim Fahrer aus.

Ist das Terminal am Einstiegsbahnhof defekt, lösen Sie einen rabattierten Einzelfahrschein (=BahnCard-Rabatt) am Fahrscheinautomaten. Ist das Terminal am Zielbahnhof defekt, informieren Sie bitte umgehend die Abrechnungsstelle darüber, dass das Auschecken nicht möglich war.

Es ist möglich, dass Sie Ihr Ticket nicht an die korrekte Lesezone oder zu kurz vorgehalten haben. Das (((eTicket-Symbol in einem Kreis mit vier Pfeilen markiert die Lesezone für die Chipkarten. Bitte halten Sie Ihre Karte solange vor diese Stelle bis Ihnen im Display darüber der Check-In (Kreis mit Pfeilspitze nach innen) oder Check-Out (Kreis mit Pfeilspitze nach außen) und das Wörtchen OK angezeigt wird.

Dann haben Sie gleich wieder ausgecheckt. Halten Sie Ihre Chipkarte in diesem Fall einfach ein drittes Mal ans Terminal, bevor Sie die Fahrt beginnen. Sonst fahren Sie ohne gültigen Fahrschein und müssten bei einer Fahrscheinkontrolle das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen.

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